Streit um Praxis: Tiertafel auf 5000 Euro verklagt
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 16.12.2010 - 15:53Düsseldorf (RPO). Selbstlos hatte eine Ex-Tierärztin dem Verein Düsseldorfer Tiertafel ihre Praxisräume kostenlos überlassen. Doch nun fehlen hochwertige Instrumente aus der Praxis. Beim Landgericht verklagt die Ärztin den Verein auf Schadensersatz.
Bedürftige Tierbesitzer mit Futterspenden für ihre Lieblinge zu versorgen – das ist der noble Vereinszweck der als gemeinnützig anerkannten Düsseldorfer Tiertafel. Doch in ihrer Freigiebigkeit soll zumindest eine Vereins-Mitarbeiterin viel zu weit gegangen sein.
Als eine Ex-Tierärztin ihre Praxisräume in Gerresheim der Tiertafel für rund ein Jahr kostenlos zur Verfügung stellte, fehlten plötzlich hochwertige Instrumente aus der Praxis im Wert von mehreren tausend Euro. Jetzt hat die Tierärztin den Verein bei einer Zivilkammer des Landgerichts auf 5000 Euro verklagt.
Es war nur ein Missverständnis, versicherte der Anwalt des Vereins in der mündlichen Verhandlung. Eine Mitarbeiterin habe eine Übereinkunft mit der Veterinärmedizinerin im Jahr 2009 irrtümlich so verstanden, dass nicht nur die Praxis kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, sondern dass speziell ein Röntgengerät aus der Tierarztpraxis als eine Art Sachspende weitergegeben werden dürfe.
Prompt wurde das Gerät an eine Tierpraxis nach Spanien geschickt. Mehr noch: Auch andere Instrumente und Geräte, darunter ein Sterilisator, hat die Vereins-Mitarbeiterin nach Spanien verschenkt. „Sie dachte, das seien wertlose Utensilien. Sie hat sich doch nicht bereichert“, wehrte sich der Vereins-Anwalt gegen die Klage.
Doch als die Klägerin im August 2009 davon erfuhr, war ihr Vertrauen in den Verein dahin. Sie kündigte der Tiertafel sogar die Nutzung der Praxisräume auf. Und als bloßes Missverständnis, basierend auf unklaren Absprachen mit der langjährigen Betreiberin der Tierpraxis, ließ der Kläger-Anwalt die ganze Affäre jetzt nicht gelten. Er sprach gar von Unterschlagung.
Das Gericht pflichtet ihm bei: „Die halbe Tierarztpraxis zu verschenken, also eigenmächtig ins Eigentum eines anderen einzugreifen, kann man Unterschlagung nennen. Und das reichte aus, um das Vertrauensverhältnis so zu zerrütten, dass die Klägerin zur Kündigung der Räumlichkeiten berechtigt war.“ Da aber noch Monate vergingen, bis der Verein die Praxisräume nicht mehr zur Tierfutterausgabe für bedürftige Tierhalter nutzte, sondern die Praxis endlich geräumt hatte, pocht die Tierärztin für den Zeitraum ab der Kündigung zusätzlich auf Mietausfall.
Allerdings regte das Gericht an, die zerstrittenen Parteien sollten sich auf einen Kompromiss einigen. Statt der geforderten 5000 Euro solle der gemeinnützige Verein jetzt 2200 Euro als Ersatz für die weggeschenkten Instrumente und für die entgangenen Praxis-Mieten zahlen.
Der Kläger-Anwalt winkte ab: Dieser Betrag sei „deutlich zu gering“. Sollten sich der Verein und die Tierärztin nicht doch noch einigen werden, muss das Gericht Ende Januar entscheiden.
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