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28-Jährige starb bei Vollnarkose: Tod beim Zahnarzt: Prozess beginnt

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 24.11.2009 - 10:13

Düsseldorf (RPO). Für Dagmar Schlag (51) wurde ein Alptraum Wirklichkeit: Als sie ihre Tochter Daniela (28) vor zweieinhalb Jahren zum Zahnarzt begleitete, war Daniela während der Vollnarkose gestorben. Jetzt muss der damalige Anästhesist (63) wegen fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank beim Amtsgericht.

Mutter Dagmar Schlag (rechts) begleitete ihre Tochter Daniela an dem Tag zum Zahnarzt, als Daniela dort starb. Sauerstoffmangel und Kreislaufstillstand führten laut Gutachten zum Tod. Foto: Privat/Bretz

Mutter und Tochter hatten im Wartezimmer noch miteinander herumgealbert. Dann war die 28-jährige Daniela zur Zahnwurzelbehandlung aufgerufen worden, ihre Mutter Dagmar Schlag (51) hatte zu Zeitschriften gegriffen, um die Wartezeit zu überbrücken. Es war die letzte Begegnung zwischen Mutter und Tochter. Während Dagmar Schlag nämlich arglos in verschiedenen Magazinen blätterte, starb ihre Tochter Daniela unter Vollnarkose im Behandlungszimmer einer Belegklinik an der Grafenberger Allee.

Das war vor rund zweieinhalb Jahren. Jetzt muss der damalige Narkose-Arzt (63) wegen fahrlässiger Tötung vor das Amtsgericht. Die Anklage lastet dem bulgarischen Mediziner massive Versäumnisse bei Vorbereitung und Durchführung der Narkose an sowie die sträfliche Missachtung maßgeblicher Leitlinien.

Frau war Risikopatientin

Diese Zahnpatientin hätte als Risikopatientin angesehen werden müssen: Die 28-jährige Frau war übergewichtig, war lange Zeit drogensüchtig gewesen, war zuletzt im Methadon-Programm – und sie hatte in Fragebögen vor dem geplanten Eingriff auch angekreuzt, dass bei ihr schon früher Probleme im Zusammenhang mit einer Narkose aufgetreten waren. Doch auf Schwierigkeiten bei der Vollnarkose war der verantwortliche Anästhesist offenbar nicht eingestellt. Mehr noch: Die Anklage kommt zum Ergebnis, dass der 63-Jährige weder die Kenntnis noch die praktischen Fähigkeiten für einen solchen Eingriff besaß. Und dass im angemieteten Behandlungsraum jener Belegklinik sogar die technische Ausstattung für einen solchen Eingriff fehlte.

Als der Anästhesist der 28-Jährigen damals trotzdem (ab 10.35 Uhr) die Vollnarkose verabreichte und es Probleme mit der Beatmung der Frau gab, ließ er die Patientin auch nicht etwa aufwachen, bis ihre Eigen-Atmung wieder einsetzte – sondern hat ihr (laut Ermittlungen) die bereits gespritzten Narkosemittel noch ein zweites Mal verabreicht. Die Folgen waren laut medizinischem Gutachten verheerend: Bei Daniela kam es durch Sauerstoffmangel zum Kreislaufstillstand. Aber auch die Leitlinien zur Re-Animation (die ein EKG vorsehen, kontinuierliche Herzmassage sowie hochdosierte Adrenalinabgabe) habe der 63-jährige Narkosearzt völlig außer Acht gelassen.

Trotzdem wurde damals erst um 12.21 Uhr der Notarzt alarmiert, also fast zwei Stunden nach der ersten Narkose-Dosis. Als der Notfallmediziner eintraf, war die Patientin schon nicht mehr zu retten. Die 28-Jährige starb um 12.50 Uhr, ihr Herz und ihr Gehirn waren bis dahin bereits anderthalb Stunden ohne Sauerstoffversorgung geblieben. Vergeblich hat Opferanwalt Georg Heusler, der Danielas Mutter vertritt, seither von dem Narkosearzt eine Stellungnahme angefordert. "Aber auf eine Entschuldigung wartet die Mutter bis heute vergebens", sagt der Jurist.

Im Strafprozess vor einer Amtsrichterin will der Anwalt jetzt auch ein Schmerzensgeld für die Angehörigen durchsetzen. "Die Höhe ist nicht entscheidend", so Heusler. "Der Familie geht es nur darum, dass sich solche untragbaren Zustände nicht wiederholen!" Ob die Mutter nervlich überhaupt fähig sein wird, den Prozess gegen den Anästhesisten als Nebenklägerin durchzustehen, ist ungewiss. Schon Formulierungen aus der Anklage, wie "plötzliche Komplikationen" oder "nicht natürliche Todesursache" lassen der 51-Jährigen auch heute noch die Tränen in die Augen steigen. Als Verhandlungstermin um den tragischen Tod ihrer Tochter hat das Amtsgericht jetzt den 4. Dezember vorgesehen, ab 13 Uhr, Saal A 153.

Quelle: RP

 
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