Urteil des Landgerichts: Toll Collect siegt über Transportunternehmen
zuletzt aktualisiert: 10.05.2006 - 13:16Düsseldorf (dto). Der Maut-Betreiber Toll Collect vor dem Landgericht Düsseldorf einen Sieg erstritten. 32 nationale und internationale Transportunternehmer-Verbände hatten Toll Collect vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Das Gericht wies die Klage ab.
Der Maut-Betreiber hatte im Dezember 2004 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und dabei den fast 100.000 Toll-Collect-Kunden gedroht, im Falle eines Widerspruchs gegen die Änderung die Geschäftsbeziehungen zu kündigen. Darin hatten viele Betroffene einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens gesehen.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Denn die Erhebung Mautgebühren durch Toll Collect sei keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Kartellrechts. Es handele sich vielmehr um eine originär hoheitliche Aufgabe, die lediglich über ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen abgewickelt werde. Die Transportunternehmen seien dabei zur Entrichtung der Mautgebühr verpflichtete Gebührenschuldner.
Auch die Drohung von Toll Collect, das Vertragsverhältnis mit den Transportunternehmen zu kündigen, wenn sie die geänderten Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren, stelle kein missbräuchliches Verhalten dar.
(Aktenzeichen: LG Düsseldorf 12 O 255/05)
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum





