Bewährungsstrafe: Trotz Berufsverbots als Arzt gejobbt
zuletzt aktualisiert: 26.08.2009 - 07:32Düsseldorf (RPO). Nach Pfusch an Patienten war einem 64-jährigen Schönheits-Chirurgen Berufsverbot erteilt und die ärztliche Zulassung entzogen worden. Trotzdem arbeitete in einem Haarstudio als "betreuender Arzt". Deshalb stand er gestern wegen Betruges und Titelmissbrauch vor dem Amtsrichter.
2003 hatte das Landgericht Aachen ihn für fünf Jahre ins Gefängnis geschickt – wegen 29-facher Körperverletzung, unter anderem durch unsachgemäße Fettabsaugung. Zum mehrjährigen Berufsverbot war der Entzug der Approbation gekommen. "Das ist doch nur die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde", erklärte der 64-Jährige gestern, und die habe er nicht ausgeübt, sondern die Haarstudio-Kunden nur "beraten, ob eine kosmetische Behandlung bei ihnen Erfolg haben könnte". In die folgenden Therapien sei er "nicht eingebunden" gewesen.
Laut Arbeitsvertrag hatte das Haarstudio aber einen Arzt gewollt, der auch rezeptpflichtige Medikamente verordnen könne. Weil er das nicht durfte ("Hab' ich auch nicht gemacht!"), habe er sich den Job (Stundenlohn: 95 Euro) durch falsche Angaben erschlichen, so die Anklage – das sei Betrug. Ohne Approbation als Arzt aufzutreten, bedeute zudem Titelmissbrauch.
Den Vorschlag des Richters (weitere zehn Monate Bewährungsstrafe) fand der Verteidiger "zu hart". Schließlich sei der Angeklagte bis zur Entdeckung des Schwindels nur kurz unter Vertrag gewesen und für seine Arbeit nicht einmal bezahlt worden. Der Richter ließ aber nicht mit sich handeln, der Staatsanwalt pochte auf eine Geldauflage zusätzlich zur Bewährung – und der Angeklagte stimmte zuletzt seufzend zu. 1000 Euro darf er nun in 100-Euro-Raten abstottern.
Ob ihm die ärztliche Zulassung unter diesen Umständen je wieder erteilt wird, ist fraglich. Das Urteil ist rechtskräftig.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum





