Amtsgericht Urteil: Katze muss zurück zum Tierschutz

Düsseldorf · Die gefleckte Katze "Donatella" muss ihr seit Ende 2010 angestammtes Zuhause bei einer Katzenfreundin (58) verlassen und an eine Tierschutzorganisation zurückgegeben werden. So entschied das Amtsgericht im Streit um die Katze und den Kater "Schlemihl".

Die Katzenhalterin reagierte mit Bestürzung und Entsetzen: "Was soll ich denn jetzt machen", fragte sie gestern mehrfach nach der Urteilsverkündung. Dass sie von ihrer geliebten Katze nun Abschied nehmen soll, konnte die 58-Jährige nicht fassen. Ob sie das Urteil anfechten wird, ist noch ungewiss.

Im November 2010 hat die Frau das Katzenpaar vom jetzt klagenden Verein nicht gekauft, sondern übernahm die Tiere als "Leihsache" per "Katzenüberlassungsvertrag". Darin akzeptierte die 58-Jährige etliche Bedingungen. So sollten die Katzen nur als Hauskatzen gehalten, aber nicht frei gelassen werden. Und bei Verlust eines Tieres wollte der Verein innerhalb von sechs Stunden informiert werden. Jeder Verstoß dagegen sollte 500 Euro kosten. Als die Frau Ende 2011 zugeben musste, dass "Schlemihl" entlaufen war (der Verein behauptet gar, der Kater wurde überfahren) verlangte der Verein 1500 Euro als Strafe und die Rückgabe von "Donatella". Das Geld hat der Richter dem Verein gestern nicht zugesprochen, weil dessen Strafkatalog zu starr und formell nicht akzeptabel sei. Aber die Katze "Donatella" soll der Verein jetzt zurückbekommen.

Immerhin habe, so das Urteil, die Frau als "Entleiherin" erheblich gegen Vertragsregeln verstoßen, weil beide Tiere eben nicht als Wohnungskatzen gehalten wurden. Also durfte der Verein als "Verleiher" den "Katzenüberlassungsvertrag" nun kündigen und die Herausgabe der noch verfügbaren "Leihsache" verlangen. Ein Ortswechsel für "Donatella" hielt der Richter für zumutbar - und auch die 58-Jährige habe "hinzunehmen", wenn die Rückgabe ihrer Katze nun "mit einer seelischen Beeinträchtigung verbunden ist". Schließlich habe die Frau die einst ausdrücklich vereinbarten Leih-Regeln verletzt, als sie beide Katzen vor die Tür ließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau hatte die Katze nur "geliehen" bekommen.

(wuk)
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