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Mord an Kindergärtnerin: Urteil: Richter gehen von Raubmord aus

zuletzt aktualisiert: 13.10.2009 - 13:31

Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin muss ein 31-jähriger lebenslänglich ins Gefängnis. Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte den Mann am Dienstag wegen heimtückischen Mordes. Er hatte mit der EC-Karte des Opfers Geld von dessen Konto abgehoben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende September 2008 heimtückisch seine Ex-Freundin, eine 32-jährige Kindergärtnerin, nach einer Nackenmassage mit dem Trageriemen einer Handtasche erdrosselt hatte. Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Der Vorsitzende Richter Rudolf Wolf sagte in seiner Urteilsbegründung, das Motiv für die Tat habe sich in den insgesamt zwölf Verhandlungstagen nicht restlos aufklären lassen. Es würde allerdings einiges für einen geplanten Raubmord sprechen.

Der Richter sagte, man gehe davon aus, dass der Angeklagte dem späteren Opfer zunächst bei einem Treffen in der Wohnung der Frau eine Nackenmassage angeboten habe, um sich bei dieser Gelegenheit auf die bäuchlings auf einem Sofa liegende Kindergärtnerin setzen zu können. Das Opfer sei in dieser Position arg- und wehrlos gewesen, der Angeklagte habe die hilflose Lage ausgenutzt und sie mit dem Trageriemen einer Handtasche erdrosselt.

Täter plünderte Konto

Anschließend habe er die EC-Karte seiner Ex-Freundin gestohlen. Mit der Karte wiederum habe er in den Tagen nach der Tat mehrere Tausend Euro von ihrem Konto abgehoben. Er habe seiner neuen Freundin unbedingt etwas bieten wollen. Weil er jedoch Schulden gehabt habe, habe er sich wahrscheinlich zu diesem Raubmord entschlossen, so das Gericht.

Der Angeklagte selbst wollte von einem geplanten Raubmord nichts wissen. Der 31-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin zwar gestanden, dabei allerdings erklärt, er habe sich spontan zu der Tat entschlossen, nachdem er sich mit seiner Ex-Freundin gestritten hatte.

So soll die Kindergärtnerin ihn beschimpft und beleidigt haben, weil man vor Jahren einmal auf seinem PC Kinderporno-Fotos gefunden hatte. Daraufhin habe er die Nerven verloren und die Frau erdrosselt. Der Richter bezeichnete diese Tatversion jedoch als "nicht glaubhaft".

Mit dem Urteil folgte das Gericht letztlich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil anfechten zu wollen. Die Anwältin des Angeklagten hatte auf Totschlag im Affekt plädiert und eine Strafe von unter zehn Jahren als schuldangemessen angesehen.

Quelle: DDP

 
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