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Landgericht: Vater gesteht Geiselnahme

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 03.09.2010 - 08:03

Düsseldorf (RPO). Alkohol, Frust und zuletzt blanke Angst um seine Ehe: Diese Kombination brachte einen 31-jährigen Vater von vier Kindern im Mai angeblich dazu, seinen mit 13 Monaten jüngsten Sohn mehrfach aus dem Fenster im zweiten Stock der Ehewohnung an der Bilker Gogrevestraße zu halten – und der Polizei zu drohen, er würde das Kind hinunter werfen.

So schilderte der Mann am Donnerstag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht jene furchtbaren Momente für das Kind, die er nun selbst als "Katastrophe" bezeichnet. Die Anklage lautet auf Geiselnahme. Und darauf stehen fünf bis 15 Jahre Haft.

Der Vater saß monatelang in Haft

"Das war aus Verzweiflung. Weil ich Angst hatte, alles zu verlieren, meine Familie und so." In ungelenken Halbsätzen und nuschelnd stieß der Angeklagte sein Geständnis hervor. Und sofort huschte sein Blick wieder quer durch den Gerichtssaal, hinüber zu seiner Frau (27). Aber die dunkelhaarige Nebenklägerin ignorierte die Blicke, wich dem Augenkontakt aus. Jedem Zuschauer war sofort klar: Die Mutter seiner vier Kinder will von ihm jetzt nichts mehr wissen.

Jahrelang hat sie hingenommen, dass er "bis zu zehn Flaschen Bier jeden Tag" trank. Auch trotz seiner Vorstrafen wegen Diebstahls, Drogendelikten und Schwarzfahrten hielt sie zu ihm. Zuletzt saß er sogar monatelang in Haft, war erst zwei Wochen vor dieser Tat frisch entlassen worden. "Und oft hat er mich getreten, auch nachts, ohne Grund", sagte die Frau gestern. Doch erst durch seine jetzt angeklagte Tat hat er den letzten Rest ihrer Nachsicht wohl endgültig verloren.

Das eigene Kleinkind als Geisel zu missbrauchen und es vor den Augen entsetzter Polizisten bis zu zehnmal drohend aus dem Fenster im zweiten Stock zu halten, um nach einem Streit die Rückkehr der Frau in die Wohnung zu erzwingen – das ist der jungen Mutter offenbar zu viel. Die drei älteren Kinder des Paares stehen wegen der früheren Kapriolen des Angeklagten schon unter Vormundschaft des Jugendamts.

Doch diesmal droht dem Familienvater eine lange Haft. Ein Gutachter gab an, dass der 31-Jährige zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig war, also nicht mit der Höchststrafe rechnen muss. Das Urteil des Gerichts wird am 6. September erwartet. Aber das Urteil der Frau, die schon während seiner U-Haft keinen Kontakt mehr zu ihm hielt, ist wohl längst gefällt.

Quelle: RP

 
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