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Verwunderliche Kündigungs-Urteile

Die Geschichte der Rechtsprechung ist reich an verwunderlichen Kündigungs-Urteilen. In allen gilt den Richtern der Grundsatz: Bei eine Straftat zu Ungunsten des Arbeitgebers darf der fristlos kündigen. Hier einige Beispiele.
Foto: ddp
Die Geschichte der Rechtsprechung ist reich an verwunderlichen Kündigungs-Urteilen. In allen gilt den Richtern der Grundsatz: Bei eine Straftat zu Ungunsten des Arbeitgebers darf der fristlos kündigen. Hier einige Beispiele.