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Die Geschichte der Rechtsprechung ist reich an verwunderlichen Kündigungs-Urteilen. In allen gilt den Richtern der Grundsatz: Bei eine Straftat zu Ungunsten des Arbeitgebers darf der fristlos kündigen. Hier einige Beispiele.
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Der Essensmarken-Fall
Kündigung wegen 80 Cent
Das Arbeitsgericht Reutlingen hat den Rauswurf eines Mannes aufgehoben, dem wegen der unzulässigen Verwendung einer Essensmarke im Wert von 80 Cent fristlos gekündigt worden war. Der 35-jährige Sachbearbeiter hatte mit der von einem Kollegen überlassenen Marke ein Mittagessen für seine Lebensgefährtin eingelöst und damit gegen eine Vorgabe seines Arbeitgebers verstoßen.
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Der Milchtüten-Fall
Kündigung wegen gestohlener Milchtüte
Der Düsseldorfer Stahlhersteller Schmolz + Bickenbach hat die fristlose Kündigung gegen einen Mitarbeiter überraschend zurückgenommen und in eine Abmahnung umgewandelt. Dem 58-Jährigen war vorgeworfen worden, eine Tüte Milch gestohlen zu haben.
Die Milchtüte wurde nie beim Beschuldigten gefunden.
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Der Elektroroller-Fall
Kündigung wegen 1,8 Cent auf
Weil er seinen Elektroroller in der Firma mit Strom im Wert von 1,8 Cent aufgeladen hatte, war einem Netzwerkadministrator fristlos gekündigt worden. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Entlassung aufgehoben.
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Der Spedenfall
Kündigung wegen aufgerundeter Spesen Wer seine Spesenabrechnungen aufrundet, darf nicht fristlos entlassen werden. Zumindest dann nicht, wenn diese Praxis vorher lange akzeptiert wurde. Das entschied das Arbeitsgericht Cottbus.
Im verhandelten Fall hatte ein Bezirksleiter im Außendienst seinem Arbeitgeber jahrelang Spesenabrechnungen vorgelegt, bei denen Zeiten jeweils auf eine halbe und volle Stunde gerundet waren. Immer wurden die Abrechnungen anstandslos bezahlt.
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Der Schrauben-Fall
Kündigung wegen Diebstahl von drei Schrauben Weil er drei Schrauben im Wert von 28 Cent gestohlen hatte, sollte ein Arbeitnehmer nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen werden. Das Arbeitsgericht Bonn erklärte die Kündigung für unwirksam und folgte der jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im "Fall Emmely". Demnach wird "eine über lange Jahre ungestörte Vertrauensbeziehung" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer "nicht notwendig schon durch eine erstmalige Vertrauensenttäuschung vollständig und unwiederbringlich zerstört".
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Das 1,30-Euro-Urteil
Der Fall "Emmely" Die Supermarkt-Kassiererin Barbara E. soll
zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent aus der Kasse genommen und eingelöst haben. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung. Die Kassiererin ging in Revision und das Bundesarbeitsgericht entschied dann zu ihren Gunsten.
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Der Maultaschen-Fall
Kündigung wegen sechs Maultaschen Eine Altenpflegerin hatte sechs übriggebliebene Maultaschen vom Job nach Hause mitgenommen. Ihr wurde fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Radolfzell wies die Klage der 58-Jährigen auf Wiedereinstellung ab.
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Der Frikadellen-Fall
Eine Sekretärin wurde nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen, weil sie sich an der Verpflegung für eine Konferenz bedient hatte. Sie wurde fristlos entlassen. Nach großem Medienwirbel entschuldigte sich ihr Chef bei der 59-Jährigen. Die Anwälte beider Seiten arbeiten zurzeit an einer außergerichtlichen Einigung.
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Der Handy-Fall
Handy für 0,014 Cent aufgeladen - entlassen! Ein Arbeiter aus Oberhausen wurde im Juni fristlos entlassen, wei er sein Handy in der Firma aufgeladen hat. Geschätzter
Schaden: 0,014 Cent.
Der Fall wird vor dem Arbeitsgericht Oberhausen verhandelt.
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Der Brötchen-Fall
Kündigung wegen Brötchen-Belag Ein 26-jähriger Mitarbeiter einer Bäckerei-Kette hatte im September 2008 sein zuvor gekauftes Brötchen mit firmeneigenem dem Belag beschmiert und gegessen. Das Unternehmen aus Bergkamen sah darin eine schwere Vertragsverletzung und kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Das Landesarbeitsgericht Hamm hob die Entlassung wieder auf.
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Der Kinderbett-Fall
Entlassung wegen Reisebett aus dem Müll Weil er ein Reisebett aus dem Müll mitgenommen haben soll, war einem Müllmann fristlos gekündigt worden. Das Arbeitsgericht Mannheim hat sich auf die Seite des Entlassenen gestellt und die Kündigung für unverhältnismäßig erklärt.
Arbeitsgericht Mannheim: Az: 15 Ca 278/08
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Das Bienenstich-Urteil
Die
Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts stammt aus dem Jahr 1984. Es bestätigte die fristlose Kündigung einer Verkäuferin, die sich ein Stück Bienenstich von der Theke genommen und gegessen hatte.
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Das Metzger-Urteil
Kündigung wegen elf Euro. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: Ein Angestellter einer Metzgerei hatte ein Fleischpaket im Wert von 44 Euro in seinem Wagen liegen, der dazugehörige Bon wies lediglich 33 Euro aus. Die Richter wiesen die Kündigungsschutzklage des Metzgers zurück.
(Az. 8 Sa 361/07).
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Der Weintrauben-Fall
Kündigung wegen einer Weintraube - Einer Mitarbeiterin einer Einzelhandelskette wurde gekündigt, nachdem sie eine
Weintraube aus der Dekoration gegessen hatte. Zu einem Prozess kam es nicht. Die Frau stimmte einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, weil sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht gefährden wollte.
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Das Kiwi-Urteil
Kündigung wegen einer Kiwi Oft zitiert wird in der Rechtssprechung auch der Fall einer Obstverkäuferin, die eine Kiwi mitgenommen hatte. Die Frucht war gar nicht mehr frisch und wäre wahrscheinlich noch am selben Tag weggeschmissen worden, heißt es. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Kündigung als rechtens.
BAG, Urteil vom 20.9.1984 - 2 AZR 633/82
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Der Porto-Fall
Private Briefe, Porto aus dem Büro Die Süddeutsche Zeitung berichtet zudem von einem Streit um Portokosten in Frankfurt: Ein Mitarbeiter einer Versicherung hatte neun private Briefe von der Poststelle der Firma frankieren lassen. Briefmarkenwert insgesamt: 4, 95 Euro. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann sich das Porto diebstahlsähnlich erschleichen wollte.