Bürgerbegehren gegen den Victoria-Erweiterungsbau: Victoria: Bürger wollen nicht klein beigeben
VON WOLFGANG BERNEY - zuletzt aktualisiert: 24.08.2007 - 08:25Düsseldorf (RPO). Nach Einschätzung des stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Gerd Blatz hat Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) „eine bedauernswerte Angst vor Demokratie“. Indem er das Bürgerbegehren gegen den Victoria-Erweiterungsbau ablehne, vertue er die Chance auf einen offenen Dialog mit den Bürgern. Auch die Initiative „Mehr Demokratie“ beklagt, dass ein weiteres Bürgerbegehren in NRW gekippt werde.
Die Bürgerinitiative „Rettet den Golzheimer Friedhof“ will unterdessen weitermachen - obwohl die Juristen im Rathaus zu dem Ergebnis gekommen sind, dass ihr Bürgerbegehren unzulässig ist. Rechtsanwältin Gisela Dapprich (Die Linke), die das Bürgerbegehren vertritt: „Das ist keine Niederlage für uns. Im Gegenteil. Die Verwaltung hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, bei dem es in Minden um ein neues Einkaufszentrum an Stelle des Rathauses geht, falsch ausgelegt.“
Die Rathaus-Juristen hatten aus dem Urteil angeführt, Bürgerbegehren dürften sich nicht gegen Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen wenden. Das Begehren ziele letztlich auf die Verhinderung des geplanten Bauvorhabens ab. Dapprich räumt ein: „Ein solches Begehren gegen Bauleitplanung ist in der Tat in NRW nicht zulässig. Aber es geht an der Fischerstraße nicht um die Bauleitplanung, sondern um den Verkauf des Grundstücks, das derzeit noch als Parkplatz genutzt wird.“
„Verkaufen darf die Stadt nicht“
In einem Gutachten, das dem Rat für die Sitzung am 30. August zugeleitet wird, kommt der Fachanwalt Henning Obst zum selben Ergebnis: „Das Bürgerbegehren ,Rettet den Golzheimer Friedhof‘ stellt den Antrag dar, den Bürgern vorzulegen, ob das Grundstück in unbeschränktem Besitz der Stadt Düsseldorf verbleiben soll. Und das ist eben nicht Gegenstand der Bauleitplanung.“ Die Stadt kann allerdings auch im Fall eines positiven Bürgerentscheids ihre Bauleitplanung weiterbetreiben. Nur veräußern darf sie das Grundstück vor Ablauf von zwei Jahren nicht.
Der Rat wird über die Zulässigkeit des Protestes entscheiden. Er kann mit Mehrheit das Bürgerbegehren übernehmen. Einen danach folgenden Bürgerentscheid müssten mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten unterstützen.
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