Trotz DNA-Beweis: Videotheken-Mord: Keine Anklage
VON STEFANI GEILHAUSEN - zuletzt aktualisiert: 11.05.2009 - 07:47Düsseldorf (RPO). Der Mann, der 1993 in einer Videothek an der Münsterstraße die damals 28-jährige Angestellte Andrea Butzelar getötet hat, muss die Justiz weiterhin nicht fürchten – obwohl DNA-Spuren beweisen, dass er den Kopf der dreifachen Mutter so mit Klebeband umwickelt hat, dass sie darunter erstickte.
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat eine Gesetzesinitiative, mit der NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eine neue Anklage gegen den Verdächtigen ermöglichen wollte, zu den Akten gelegt.
Der heute Mitte 50-Jährige war bald nach der Tat im Dezember 1993 ins Visier der Fahnder geraten. Doch die Indizien reichten dem Gericht damals nicht aus. Der Mann wurde freigesprochen der so genannte Videotheken-Mord blieb ungelöst.
Bis 2006 Staatsanwalt Ralf Herrenbrück bei einer Routineprüfung der Akte die alten Beweismittel mit neuester Technik untersuchen ließ. Seit das Ergebnis der DNA-Analyse vorliegt, ist Herrenbrück überzeugt, dass das Landgericht 1997 den Täter freigesprochen hat.
Doch ein Wiederaufnahmeverfahren, das sich gegen einen Freigesprochenen richtet, ist nur möglich, wenn Urkundenfälschung, Meineid oder Bestechung zum Freispruch geführt haben. Selbst ein DNA-Beweis reicht nicht. Das hatte Müller-Piepenkötter ändern wollen.
Unterstützt wurde ihre Initiative von der FDP und von CDU-Politikern. Doch nach einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss winkte die SPD ab. Verfassungsrechtliche Bedenken stünden der Initiative entgegen, hieß es. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll sich gegen die Verschärfung des Strafrechts gesperrt haben. Der Grundsatz, dass niemand zweimal wegen der selben Sache angeklagt werden darf, müsse gewahrt bleiben.
Opferrechtler Thomas Kämmer, der mit Witwer Butzelar für eine Gesetzesänderung kämpft, ist enttäuscht, will aber nicht aufgeben. Er setzt nun auf die Bundestagswahl. "Die SPD hat mit ihrer Ablehnung eine Steilvorlage für eine basisdemokratische Entscheidung geliefert."
Will heißen: Am 27. September soll der Wähler auch den Fall Butzelar und die Frage berücksichtigen, ob auch ein überführter Mörder unter dem Schutz des Paragraphen 362 stehen sollte.
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