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Vier Kameras sollen den „Bolker Stern“ sicherer machen: Videoüberwachung für die Altstadt

zuletzt aktualisiert: 18.05.2004 - 18:19
Düsseldorf (dto). Oberbürgermeister Joachim Erwin fordert sie seit langem, Polizeipräsident Michael Dybowski hat sie bisher immer abgelehnt - eine Video-Überwachung von öffentlichen Plätzen. Jetzt kommt sie doch. Dybowski sprach allerdings am Dienstag von einer "schwierigen Entscheidung", Video-Kameras am so genannten "Bolker Stern" aufzustellen.

Insgesamt vier Kameras sollen mit finanzieller Unterstützung des Innenministeriums an den Standorten Bolker Straße, Hunsrückstraße, Neustraße und Heinrich-Heine-Allee installiert werden. Die Düsseldorfer Polizei setzt damit das im Juli 2003 veränderte Polizeigesetz in die Praxis um. Die neue Fassung des Gesetzes gestattet auf Anordnung des örtlichen Polizeichefs die Aufzeichnung aller Straftaten auf öffentlichen Plätzen. Früher war dies nur bei schweren Delikten wie Raub oder Drogenhandel möglich.

Dybowski reagiert mit der geplanten Videoüberwachung auf die aktuelle Bürgerbefragung durch die Polizei. Darin hatten sich viele Düsseldorfer für eine verstärkte Kriminalitätsbekämpfung ausgesprochen, um sich in ihrer Stadt sicher zu fühlen. "Wir tun das, was wir rechtlich dürfen und was für Sicherheit und Prävention Sinn macht", begründete Dybowski die „schwierige Entscheidung“.

Die Kamerastandorte am "Bolker Stern" sollen für Düsseldorf ein Einstieg in die Videobeobachtung sein. Sollte sich herausstellen, dass die Kameras tatsächlich Straftäter abschrecken, sind weitere Standorte in der Stadt denkbar. "Potenzielle Straftäter werden es sich dreimal überlegen, ob sie unter dem elektronischen Auge der Polizei zuschlagen", zeigte sich NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) überzeugt. Ganz anders – und wenig überraschend – äußerte sich OB Erwin. "Das ist zwar ein erster Schritt, aber der ist zu kurz gesprungen", so sein Kommentar.

Warum aber „Big Brother“ ausgerechnet am Tor zur Altstadt? Bei der Auswahl des Kamera-Standortes spielten praktische wie juristische Faktoren eine Rolle. Wo ist die Straßen- oder Drogenkriminalität besonders hoch? Wo bewegen sich regelmäßig Menschenmengen, die beispielsweise Taschendiebe magnetisch anziehen? Hat die Kamera freie Einsicht ins Geschehen? Das waren Fragen, nach denen der "Bolker Stern" ausgewählt wurde.

Bloße Verlagerung krimineller Szenen unerwünscht

Laut Gesetz dürfen nur einzelne öffentlich zugängliche Orte gefilmt werden. Ganze Gebiete wie etwa die Altstadt, aber auch Innenräume von Gaststätten sind von dieser Möglichkeit ausgenommen. Ein Drogenumschlagplatz wie etwa der Worringer Platz schied aus, da dort nur mit einer Verlagerung der Junkie-Szene zu rechnen sei, ein Effekt, der laut Gesetz unerwünscht ist. Worüber OB Erwin nicht informiert zu schien, denn er beklagte in einer ersten Reaktion sogleich, dass die Anwohner von Kriminalitätsschwerpunkten wie dem Worringer Platz weiterhin im Stich gelassen würden.

Aber auch der "Bolker Stern" ist alles andere als eine Oase der Ruhe und des Friedens. Immerhin 887 Delikte aus dem Bereich Straßenkriminalität wurden der Polizei am Tor zur Altstadt im vergangenen Jahr gemeldet, 846 waren es im Jahr 2002. „Der Bolker Stern ist der Ort, der alle Voraussetzungen für eine Videobeobachtung am besten erfüllt", so die Schlussfolgerung von Dybowski.

Kameraaufnahmen alleine sind nach Ansicht von Dybowsky aber noch kein Garant für sinkende Kriminalstatistiken. Wichtig sei ihre Einbindung in ein Gesamtkonzept, das eine rasche polizeiliche Intervention ermöglicht. In der Altstadt sei dies durch die Nähe der Polizeiinspektion Mitte gegeben, erläuterte der Polizeipräsident. Deren Chef, Harald Wilke, wies auf den „Dreiklang von Beobachtung, Intervention und Beweisführung“ hin. Mithilfe einer Non-Stop-Aufzeichnung wolle man Straftäter abschrecken sowie Täter schneller überführen. „Wir hoffen, Randalierer oder gewaltbereite Personen schon im Vorfeld zu erkennen und den Opfern dadurch schneller zu Hilfe kommen zu können“, ergänzte Wilke.

Bilder werden nach zwei Wochen gelöscht

Datenschutzrechtlichen Bedenken tritt die Polizei mit dem Hinweis auf die strengen Vorgaben für den Einsatz der Überwachungstechnik entgegen. So dürfen Bilder – außer im Fahndungsfall - nur 14 Tage gespeichert werden, Kamerastandorte müssen mit Hinweisschildern offenkundig gemacht werden und sind auf ein Jahr befristet. Nach Ablauf dieser Zeit wird überprüft, ob die Videoüberwachung tatsächlich Straftäter abschrecken konnte. Nach fünf Jahren endet die Überwachungsbefugnis und kann dann nur nach Prüfung vom Landtag erneuert werden.

Bevor sich die Düsseldorfer Polizei für den Videoeinsatz entschied, begutachteten Beamte ähnliche Projekte in Den Haag, im englischen Bornemouth und Leipzig. In Sachsen habe man eine positive Auswirkung der Videobeobachtung im Zusammenspiel mit polizeilicher Intervention nachweisen können, berichtete Polizeiinspektionschef Wilke. Für den geplanten Kanmera-Einsatz in Düsseldorf wollte der Leitende Polizeidirektor Dieter Höhbusch allerdings auch eine bloße Verlagerung der kriminellen Szene nicht ausschließen.

Wann die Kameras in Düsseldorf auf potentielle Straftäter zoomen, steht noch in den Sternen. Die Ausschreibung läuft, und eine zeitliche Prognose wagt die Polizei noch nicht zu stellen. Auch zu den Kosten gibt es noch keine konkreten Angaben. Zum Vergleich: Andere Städte wie Leipzig waren mit 100.000 bis 200.000 Euro für die Anschaffung der Technik dabei, hinzukommen noch Personalkosten.

Von Maike Schulte

Die erste der geplanten vier Überwachungskamers ist in Testbetrieb gegangen.  Foto: RPO
Die erste der geplanten vier Überwachungskamers ist in Testbetrieb gegangen. Foto: RPO

 
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