"Unbelehrbarer Überzeugungstäter": Vier Jahre Haft für Cannabiszüchter
VON MAIKE SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 15.09.2005 - 12:36Der Angeklagte sei ein „unbelehrbarer Überzeugungstäter“, war das Landgericht nach zwei Verhandlungstagen überzeugt und verurteilte einenCannabiszüchter am Donnerstag zu vier Jahren Haft. Der 44-jährige Düsseldorfer hatte in einem Hinterhof an der Talstraße eine professionelle Cannabisplantage betrieben und rund 30 Kilo Marihuana geerntet und verkauft. In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte habe unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben, führte das Gericht aus. Laut Gesetz liegt die tolerierbare Obergrenze bei 7,5 Gramm. Auch wenn er die Taten „unumwunden“ eingeräumt und „weiche“ Drogen angebaut und verkauft habe, so gelte doch „Droge ist Droge“, erklärte der vorsitzende Richter und verwies auf den spektakulären Unfall auf der Wiehltalbrücke, bei dem ein mit über 30.000 Litern Benzin beladener Tanklastzug von der Brücke gestürzt und neben einem Dorf in Flammen aufgegangen war. Verursacht hatte den Unfall ein Fahrer im Cannabisrausch.
Noch in seinem Schlusswort habe der Angeklagte, ein ehemaliger Bühnenhelfer, Haschisch in höchsten Tönen gepriesen, keine Reue gezeigt, und auf die Qualität seiner Pflanzen („biologisch-dynamischer Anbau“) verwiesen. „Er wird schnell wieder vor den Schranken der Justiz stehen“, zeigte sich der Richter überzeugt.
"Kommissar Zufall" hatte der Polizei im März diesen Jahres zu dem Drogenfund verholfen. Eigentlich wollten die Beamten in der Talstraße einen Haftbefehl vollstrecken. Ein süßlicher Geruch führte sie zu der Marihuana-Plantage mit rund 300 Pflanzen sowie 3,6 Kilogramm fertig abgepackten Drogen. Die Pflanzen befanden sich in fünf separaten Räumen, wurden professionell beleuchtet und bewässert.
Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte dem Gericht seine Drogenkarriere geschildert. Mit 16 Jahren habe er erstmals Marihuana geraucht, in der Folgezeit von Heroin, über Kokain bis hin zu Ecstasy „ziemlich alles“ ausprobiert. „Wie Paracelsus schon sagt: Die Dosis macht das Gift“, erörterte er den Richtern und gestand, in der U-Haft „nur einmal“, nämlich zu seinem Geburtstag, gekifft zu haben. Dass er eine Straftat begangen habe, sei ihm immer klar gewesen, für seine Fehler wolle er nun einstehen.
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