Name, Anschrift, Geburtstag: Wann die Stadt Daten weitergeben darf
VON DENISA RICHTERS - zuletzt aktualisiert: 16.02.2010 - 08:24Düsseldorf (RPO). Namen, Anschrift, Doktorgrad – die Daten, die das städtische Einwohnermeldeamt von seinen Bürgern hat, sind auch für Unternehmen, Parteien oder das Internet interessant. Für die Weitergabe der Daten gelten jedoch klare Regeln. Diese sind im aktuellen Amtsblatt des Rathauses beschrieben:
Daten an Adressbuchverlage Die Übermittlung ist nur zulässig, wenn der Betroffene zuvor – schriftlich und unter Angabe des Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsdatums zugestimmt hat. Einen Einwilligungsvordruck bietet die Stadt im Internet unter: www.duesseldorf.de/formular/pdf/33_435_6.pdf. Die Einwilligung kann aber auch beim Einwohnermeldeamt (Willi-Becker-Allee 7) oder in den Bürgerbüros abgegeben werden.
Daten über Alters- und Ehejubiläen an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk: Auch in diesem Fall darf die Stadt Daten nur weitergeben, wenn die Betroffenen zugestimmt haben. Der entsprechende Vordruck steht unter oben genannter Internet-Adresse, schriftliche Einwilligungen können jedoch auch im Einwohnermeldeamt und in den Bürgerbüros der Stadtteile abgegeben werden.
Daten an Parteien Vor allem in Wahlkampfzeiten verteilen die politischen Gruppierungen ihre Wahlwerbung gerne gezielt an partei-affine Haushalte. Die Stadt darf die Vor- und Familiennamen, einen eventuellen Doktorgrad und die Adresse weitergeben, falls die Betroffenen nicht Widerspruch eingelegt haben. Ein Widerspruch lässt sich mit dem Einwilligungs-/Widerspruchsformular unter oben genannter Internetadresse einlegen oder schriftlich beim Einwohnermeldeamt beziehungsweise den Bürgerbüros in den Stadtteilen einlegen.
Melderegisterauskünfte über das Internet Auch hier darf die Stadt in einem automatisierten Verfahren Daten ihrer Bürger weitergeben, sofern von den Betroffenen dagegen nicht aktiv Widerspruch eingelegt worden ist. Der Widerspruch kann ebenfalls über das im Internet verfügbare Formular erfolgen oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt oder den jeweiligen Bürgerbüros.
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