Urteil: Wegen 276 Euro: Job weg und Geldbuße
zuletzt aktualisiert: 01.07.2009 - 07:44Düsseldorf (RPO). Wegen 276 Euro und drei Cent hat er seinen Job und seine Existenz aufs Spiel gesetzt – und er hat verloren. Mit 54 Jahren ist ein früherer Fahrer und Disponent einer Firma für Krankentransporte seit sechs Monaten arbeitslos und muss mit seiner Frau von Sozialunterstützung nach Hartz IV auskommen.
Immerhin gilt er nach dem gestrigen Prozess vor dem Amtsgericht aber nicht zusätzlich noch als vorbestraft. Das hat ihm der Richter erspart und das Verfahren wegen Untreue gegen den Angeklagten eingestellt. Unter der Auflage, dass der Mann nun 180 Euro ratenweise als Buße zahlt.
Den Kassenbestand an Bargeld sollte der Angeklagte während des Urlaubs seiner früheren Chefin mit nach Hause nehmen. Dazu war der 54-Jährige als Urlaubsvertreter berechtigt. Aber die einkassierten 276,03 Euro, die aus bar bezahlten Eigenanteilen von Patienten resultierten, hätte er spätestens am Monatsende wieder ins Büro bringen – und ordnungsgemäß mit der Chefin abrechnen müssen. Weil der Angeklagte das aber unterließ, vorzeitig in Urlaub fuhr und dann krank wurde, bekam er erst die Kündigung, jetzt den Untreue-Prozess.
"Mein Gehalt war zum Monatsersten noch nicht überwiesen, ich brauchte aber Geld, also hab' ich der Chefin am Telefon gesagt, ich behalte die 276 Euro", so der Angeklagte gestern. Und die Chefin? "Die hat gesagt, das wäre in Ordnung." Also war alles nur ein Missverständnis?
Von wegen, widersprach die 47-Jährige gestern als Zeugin. Ultimativ habe sie den Mitarbeiter sogar aufgefordert, den Betrag schnellstens abzuliefern. Als aber kein Geld kam, musste der Disponent nach acht Monaten in der Firma gehen. Nur, weil der 54-Jährige bisher nicht vorbestraft, die veruntreute Summe gering war, sah der Richter von einer Verurteilung ab.
Allerdings muss der 54-Jährige jetzt sechs Monate lang jeweils 30 Euro abknapsen und als Buße an die Staatskasse überweisen. Das versprach er gestern in der Verhandlung.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum





