Europawahl, Kommunalwahlen und Bundestagswahl: Wichtige Fragen zum Super-Wahljahr
VON DENISA RICHTERS - zuletzt aktualisiert: 07.04.2009 - 07:27Düsseldorf (RPO). Manfred Golschinski, Leiter des Amts für Statistik und Wahlen, beantwortete im ASB-Zentrum plus Fragen zu Europawahl, Kommunalwahlen und Bundestagswahl. Wo sind die Unterschiede? Wie viele Stimmen hat der Wähler jeweils? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Die Parteien haben die meisten Vorbereitungen getroffen, Ende April sollen die ersten Wahlkampf-Plakate für das Super-Wahljahr hängen: Den Auftakt macht am 7. Juni die Europawahl, danach folgen – nach derzeitigem Stand – am 30. August die Kommunalwahlen und am 27. September die Bundestagswahl. Manfred Golschinski, Chef des Amts für Statistik und Wahlen, gab interessierten Bürgern gestern im Holthausener Zentrum plus des Arbeiter-Samariter-Bunds Informationen zu den Wahlgängen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie unterscheiden sich die drei Wahlen? Bei jeder der Wahlen treten unterschiedliche Kandidaten an. Für die Europawahl gibt es in Düsseldorf einen Wahlkreis, bei der Bundestagswahl zwei (107 im Stadtnorden, 108 im Süden). Die Kommunalwahlen sind in zwei Wahlgänge gegliedert: Bei der Wahl des Stadtrats gibt es 41 Wahlbezirke, bei der Wahl der Bezirksvertreter zehn Stadtbezirke.
Wie viele Stimmen hat der Wähler jeweils? Bei der Europawahl eine. Damit wählt der Bürger die Liste einer Partei, keinen Direktkandidaten. Bei der Kommunalwahl gibt es zwei Stimmen: eine für den Stadtrat, damit wählt man einen Direktkandidaten, aber auch die Partei, für die er steht. In den Bezirken werden wie bei der Europawahl Partei-Listen gewählt. Bei der Bundestagswahl hat der Bürger zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt er einen Direktkandidaten, mit der Zweitstimme eine Partei.
Wie werden die Stimmen auf Sitze verteilt? Erstmals kommt bei allen drei Wahlen ein neues System zum Einsatz. Statt wie bisher nach D'Hont wird nach Sainte-Lague/ Schepers-Verfahren verteilt. Damit sollen so genannte Überhangmandate möglichst verhindert werden. Überhangmandate gehen über die eigentlich vorgesehene Sitzzahl hinaus und entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate holt als ihr nach prozentualem Stimmanteil zustehen. Die Sitze im Rat werden nach einem Mischsystem aus Direktmandaten und Reservelisten verteilt, ebenso die im Bundestag. Im EU-Parlament und in Bezirken wird nach der Reihenfolge auf den Listen verteilt.
Wer ist wahlberechtigt? Bei der Europawahl dürfen alle wählen, die über 18 Jahre alt sind und seit drei Monaten in Düsseldorf ihren Hauptwohnsitz haben. Auch EU-Ausländer dürfen auf Antrag wählen, dann aber nur die Düsseldorfer Kandidaten. In ihrem Heimatland müssen sie das Wahlrecht dann aber abtreten. Derzeit gibt es rund 40 000 EU-Bürger in Düsseldorf. Sie sind auch bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt, so wie alle über 16-Jährigen und Bürger, die seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben. Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Bürger über 18 wahlberechtigt, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben.
Wer wird gewählt? Bei der Europawahl geht es darum, dass die Kandidaten der Parteien einen der insgesamt 99 deutschen Sitze im EU-Parlament erringen. Dabei ist wichtig, ob sie auf der Liste einen sicheren Platz haben. Sichere Listenplätze haben die Düsseldorfer Klaus-Heiner Lehne (CDU), Petra Kammerevert (SPD) und Alexander Alvaro (FDP). Bei den Kommunalwahlen spielt Düsseldorf diesmal eine Sonderrolle: Während alle Kommunen in NRW wegen der geänderten Gemeindeordnung zum letzten Mal ihr Stadtoberhaupt und den Gemeinderat an einem Tag wählen, sind in Düsseldorf diese beiden Wahlgänge bereits entkoppelt.
Wegen des Todes von OB Joachim Erwin (CDU) im Mai vergangenen Jahres, wurde am 31. August Dirk Elbers (CDU) zu seinem Nachfolger gewählt. Er bleibt sechs Jahre im Amt und muss sich erst 2014 zur Wiederwahl stellen. Gewählt werden aber die 82 Stadträte. Die Parteien haben für jeden der 41 Wahlkreise Direktkandidaten aufgestellt, hinzu kommen Reservelisten.
Gibt es Hürden? Bei der Bundestagswahl gilt die Fünf-Prozent-Hürde; das heißt, Parteien, die darunter liegen, kommen nicht in den Bundestag. Auch bei der Europawahl gilt diese Hürde in gleicher Höhe. Bei den Kommunalwahlen gibt es keine Klausel. 2004 habe es sogar bei einem Wert von 0,99 Prozent einen Sitz im Rat gegeben, so Golschinski.
Was kostet ein Wahlgang? Eine Wahl in Düsseldorf mit mehr als 400 000 Wahlberechtigten, 389 Wahllokalen, mehr als 3000 Wahlhelfern und Stimmauszählern kostet laut Golschinski 549 000 Euro. Bei einer Zusammenlegung werden die Kosten reduziert.
Wo gibt es weitere Informationen? Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 8993331, wahlen@stadt.duesseldorf.de
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