Auskünfte aus dem Melderegister: Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten
zuletzt aktualisiert: 28.02.2005 - 13:32Düsseldorf (dto). Wer Post von Parteien oder Wählergruppen bekommt, die er nicht haben will, kann verhindern, dass seine Daten durch das Einwohnermeldeamt weiter gegeben werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, dabei müssen Vor- und Familienname sowie das Geburtsdatum angegeben werden.
Bürgerinnen und Bürger können der Weitergabe ihrer persönlichen Daten wie Namen, akademische Grade und Adressen an Parteien durch das Einwohnermeldeamt widersprechen. Darauf macht das städtische Amt jetzt in einer Bekanntmachung im "Düsseldorfer Amtsblatt" aufmerksam. Der Widerspruch kann formlos geschehen, über die Homepage der Stadt oder auch im Einwohnermeldeamt, im Dienstleistungszentrum an der Willi-Becker-Allee 7 oder in den Bürgerbüros in den Stadtteilen zur Niederschrift erklärt werden.
Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, dürfen nach dem Meldegesetz an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen aber auch im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden.
Die Weitergabe der persönlichen Daten an Adressbuchverlage ist nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich. Diese Einwilligung muss ebenfalls schriftlich erklärt werden. Dies kann formlos geschehen oder muss mündlich im Einwohnermeldeamt oder den Bürgerbüros zur Niederschrift erklärt werden. Falls bereits früher das Einverständnis erklärt worden ist, braucht dies nicht erneut zu geschehen.
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