Speiseöl-Attacke Wurde die Täterin misshandelt?

Düsseldorf · Die 37-jährige Frau, die am Sonntag am Kärntnerweg in Wersten ihren Lebensgefährten mit heißem Speiseöl übergossen und dabei schwer verletzt hatte, ist gestern in der Justizvollzugsanstalt Dinslaken auf Spuren körperlicher Misshandlungen untersucht worden. Dies sagte ihr Anwalt Torsten Timm auf RP-Anfrage.

Demnach hatte die Schwangere unmittelbar nach ihrer Festnahme ausgesagt, sie sei von dem 32-Jährigen eingesperrt, geschlagen und trotz Schmerzen nicht zum Arzt gelassen worden. Auch soll sie zeitweise nichts zu essen bekommen haben. "Es gibt allerdings keine sichtbaren Misshandlungsspuren. Deswegen wurde sie vom Amtsarzt im Beisein der Kripo noch einmal untersucht", sagte Timm.

Die Polizei kann die Vorwürfe gegen das Opfer derzeit noch nicht bestätigen, speziell die, dass die Frau regelrecht festgehalten worden sei. "Es gibt Zeugen, die wiederholt gesehen haben, wie sie sich mit einem Schlüssel in der Hand frei bewegte und mit dem Handy telefonierte", sagte Sprecher Wolfgang Wierich. Der 32-jährige Nehat I., der schwere Brandverletzungen im Gesicht und am Oberkörper erlitt, musste wegen Schwellungen im Bereich der Luftröhre kurzzeitig beatmet werden. Er ist außer Lebensgefahr, liegt aber noch im Koma. Die 37-Jährige hat sich seit dem Verhör nach der Festnahme gegenüber der Polizei nicht mehr geäußert. "Die Kontaktaufnahme ist schwierig. Sie spricht kein Wort Deutsch, kann nur über einen Dolmetscher kommunizieren", sagt Rechtsanwalt Timm über die Albanerin.

Wegen des Aspekts der Heimtücke — die Frau übergoss den Mann mit dem Speiseöl, das sie zuvor in einer Pfanne erhitzt hatte, als dieser schlafend auf der Couch lag — wird ihr laut Haftbefehl versuchter Mord vorgeworfen. Timm hält es jedoch für äußerst unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf lange wird aufrecht erhalten können. "Wenn man jemandem mit heißem Öl übergießt, geht man nicht davon aus, dass man ihn damit tötet", sagt der Rechtsanwalt. "Außerdem gab es kurz zuvor einen nicht beigelegten Streit." Er sieht die Tat folglich als Kurzschlussreaktion ohne Tötungsabsicht an.

(RP)
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