Vier Jugendliche vor Gericht: Zehnjähriger auf Bolzplatz gequält – Täter verurteilt
zuletzt aktualisiert: 29.08.2008Düsseldorf (RPO). Zu viert einen zehnjährigen Jungen auf dem Bolzplatz „30 Minuten zu quälen – das ist echt eine schwache Leistung“. Kopfschüttelnd las gestern eine Jugendrichterin den vier Tätern zwischen 16 und 17 Jahren die Leviten. Sie hatten zugegeben, ihr Opfer eingeschüchtert und danach mit gezielt und hart getretenen Bällen getroffen zu haben. Zwei Mal erwischten sie den Jungen am Kopf. Die Quittung dafür bekamen die Täter vom Amtsgericht.
Mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Täter fand der Prozess hinter verschlossenen Türen statt. Trotzdem war auf dem Gerichtsflur deutlich zu hören, wie die Richterin die vier Angeklagten zurechtwies. Sie hatten widerstrebend eingeräumt, an jenem Mai-Abend den Zehnjährigen auf dem Bolzplatz an der Unterrather Ziegelstraße als Opfer regelrecht ausgewählt zu haben: „Wir wollten mal gucken, wie weit wir mit dem gehen können“, sagte einer der Täter. Erst kreisten sie den Jungen ein, dann zogen sie ihn an den Beinen in die Luft – und stellten ihn zuletzt gegen seinen Willen ins Tor.
Da war den vier Angreifern laut ihrer Aussage längst klar, dass der weinende Grundschüler Angst hatte und sich nicht traute wegzulaufen. „Hart und gezielt“ haben die Jungs mit dem Fußball auf ihn draufgehalten – jeder hatte zwei bis fünf „Freischüsse“ auf das Opfer. Einer der Täter berührte den Kleinen zudem mit seiner Zigarettenasche am Oberarm. Wäre nicht ein Passant vorbei gekommen, hätten sie den Schüler womöglich noch länger traktiert.
Der 17-jährige Hauptakteur, der im Jugendarrest sitzt und noch einen Prozess wegen räuberischer Erpressung erwartet, erhielt dafür nun sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung plus 40 Arbeitsstunden. Gegen seine Komplizen verhängte das Jugendgericht zwei Freizeitarreste, einen Dauerarrest von einer Woche und gegen den dritten Täter noch 40 Arbeitsstunden. Alle Vier haben sich beim Opfer entschuldigt. Sie würden es „nie wieder tun“, versprachen sie dem Jungen nach dessen Zeugenaussage, er brauche keine Angst vor ihnen zu haben.
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