Durchsuchung Zoll beschlagnahmt E-Zigaretten

Düsseldorf · Bei der Durchsuchung von Räumen eines Düsseldorfer Händlers von elektronischen Zigaretten beschlagnahmte der Zoll 25 so genannte Liquide. Ein Paket aus China mit 170 nikotinhaltigen Kartuschen machte die Fahnder auf den Mann aufmerksam. Der Beschuldigte sieht sich im Recht.

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Foto: Probst

Bei einer Durchsuchung der Privatwohnung und des Verkaufsbüros eines Düsseldorfer Händlers von elektronischen Zigaretten wurden 25 so genannte Liquide und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erfolgte die Durchsuchung bereits am vergangenen Freitag. Dem Händler wird vorgeworfen, unerlaubt Arzneimittel eingeführt und in den Handel gebracht zu haben (§96 Nr. 4 und 5 Arzneimittelgesetz). Bei Liquiden handelt es sich um Flüssigkeiten, mit denen E-Zigaretten betrieben werden. Diese Flüssigkeiten werden mit und ohne Nikotin angeboten. Nikotinhaltige Liquide fallen nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums unter das Arzneimittelgesetz.

Auslöser der Durchsuchung bei dem Düsseldorfer Händler war ein Paket aus China mit 170 Fläschchen mit nikotinhaltigen Liquiden. Der Zoll entdeckte es Ende Oktober am Frankfurter Flughafen. Am Freitagmorgen durchsuchten mehrere Mitarbeiter des Zollfahndungsamts Essen zunächst die Wohnung des Händlers und schließlich sein Verkaufsbüro in der Reisholzer Werftstraße. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft werden nun die beschlagnahmten Liquide auf ihren Nikotingehalt geprüft und die Geschäftsunterlagen ausgewertet.

Der Händler Roland H. bestätigte gestern auf Nachfrage die Durchsuchung und die erhobenen Anschuldigungen. "Zunächst muss ich abwarten. Irgendwann soll es eine Anhörung geben", sagte H. Er sieht sich im Recht, da er die Liquide unter der Einstufung als Genussmittel gekauft habe. Durch die Beschlagnahmung der Unterlagen sei seine Geschäftsgrundlage gefährdet. H. schätzt, dass ihm nun Anwaltskosten von 5000 Euro entstünden. Das Geld müsse er selbst aufbringen. Seine Rechtsschutzversicherung greife in diesem Fall nicht, da er sie erst in diesem Jahr abgeschlossen habe. Seit September 2011 handele er mit Liquids für E-Zigaretten. Roland H. kritisierte die unsichere Rechtslage im Bezug auf den Handel von Inhaltsstoffen der E-Zigaretten: "Es weiß doch keiner wirklich, was los ist." Seiner Meinung nach fehlt eine EU-weite Regelung.

Das Gesundheitsministerium des Landes warnt vor dem Konsum von E-Zigaretten, da die Gesundheitsrisiken ungeklärt seien. In NRW sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids verboten. Der Konsum hingegen ist legal. Über das Internet bieten derzeit mindestens zwei Anbieter mit Sitz in Düsseldorf nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten an. Laut Gesundheitsministerium sind die örtlichen Behörden für Kontrollen zuständig.

(RP/anch)
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