Facebook "Zum Arzt, Koffer packen und weg"

Düsseldorf · Ein Facebook-Eintrag wurde einer Auszubildenden zum Verhängnis. Trotz ihrer Krankschreibung kündigte sie im Internet ihre Urlaubspläne an, so dass sie alle lesen konnten. Der Chef des Friseursalons kündigte der 18-Jährigen prompt. Vor Gericht einigten sich beide Seiten.

Weil eine 18-jährige angehende Friseurin auf ihrer Facebook-Seite "Ab zum Arzt und dann Koffer packen" postete, verlor sie ihren Ausbildungsplatz, den sie einige Tage zuvor bereits selbst gekündigt hatte. Gestern wehrte sich Sabine K. gegen ihre außerordentliche Kündigung vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht.

Sie fordert von ihrem ehemaligen Chef ausstehendes Gehalt und Urlaubsgeld in Höhe von rund 520 Euro sowie ein anständiges Arbeitszeugnis.

"Ich habe meinen Ausbildungsplatz gekündigt, weil ich mich dem physischen Druck in dem Geschäft nicht gewachsen fühlte", sagte sie gestern. "Durch die Arbeit habe ich Neurodermitis bekommen." Kurz nach Ausspruch ihrer Kündigung im April 2011 sei sie dann so krank geworden, dass sie sechs Wochen vor Ende des Ausbildungsverhältnisses mit einem Attest in der Hand aufhörte.

Ihr ehemaliger Ausbilder Thomas F. begründet seine Kündigung damit, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe. Denn kurz nach der Krankschreibung wurde dem 48-Jährigen mitgeteilt, das seine Auszubildende auf Facebook "wilde Partybilder" einstellte und kurz danach "Jetzt schnell zum Arzt und dann Koffer packen postete". "Das kann es doch nicht sein", sagt Thomas F. erbost. "Wenn man Neurodermitis hat, sollte man sich sicher nicht tätowieren lassen, und wer unter physischem Druck steht, sieht auf Partybildern nicht wie das blühende Leben aus", sagt der 48-Jährige, der nach eigenen Angaben "gerade menschlich schwer enttäuscht" ist. "Ich hatte große Pläne mir ihr. Sie hatte ein Jahr bei mir als Praktikantin gearbeitet, bevor sie ihre Ausbildung anfing."

Sabine K. berief sich gestern darauf, sie sei in Absprache mit ihrem Arzt nach Mallorca geflogen. Der Aufenthalt dort sei für den Heilungsverlauf ihrer Krankheit notwendig gewesen. Dass ihr Mitteilungsdrang auf Facebook eher ungünstig war, weiß sie heute.

Die Vorsitzende empfahl den beiden Streithähnen einen Vergleich. Der Rauswurf der 18-Jährigen soll nun in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt werden. Zusätzlich soll sie noch 150 Euro ausgezahlt bekommen sowie ein gutes Zeugnis erhalten. Bis zum 8. September haben beide Seiten Bedenkzeit.

Um einen neuen Ausbildungsplatz muss sich die 18-Jährige nicht bemühen. Am 1. September fängt sie eine Ausbildung als Sozialhelferin an.

(RP)
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