Unterbach Naturschutzgebiet am Elbsee-Ufer

Unterbach · Änderung des Landschaftsplans durchläuft städtische Gremien. Im Mai ist eine Bürgerbeteiligung geplant.

Das Gebiet um den Unterbacher See gehört zu den beliebtesten Ausflugszielen der Stadt, zieht bei gutem Wetter Tausende Spaziergänger, Läufer und andere Besucher an. Doch während dieser Bereich als Naherholungsgebiet genutzt wird, sieht das Gesamtnutzungskonzept für Unterbacher See, Elbsee, Menzelsee und Dreiecksweiher vor, am nördlichen Elbsee ein Naturschutzgebiet einzurichten.

Die entsprechende Änderung des Landschaftsplans durchläuft aktuell die städtischen Gremien. Die Bezirksvertretung 8 hatte bereits im Januar zugestimmt. "Im Mai soll es eine Bürgerbeteiligung geben", hatte Norbert Richarz vom Städtischen Gartenamt bei der entsprechenden Sitzung der Bezirksvertretung angekündigt. Der stellvertretende Gartenamtsleiter Thomas Eberhardt-Köster sagte auf Anfrage, die Bürger könnten sich dann zu den Plänen äußern und eigene Anregungen oder Einwände einzubringen. Diese könnten dann von der Verwaltung geprüft werden. Bis 2015 soll die Änderung beschlossen werden.

Der Elbsee ist vor allem in seiner Funktion als Biotop wichtig: Das Nordufer mit seiner Flachwasserzone ist ein Brutgebiet für seltene Vogelarten und Lebensraum für andere seltene Tiere, auch am restlichen Ufer brüten Vögel. Im Zuge einer "einstweiligen Sicherstellung" wurde bereits im Jahr 2010 dafür gesorgt, dass die entsprechenden Bereiche geschützt werden.

Mit der Änderung des Landschaftsplans soll der nördliche Teil des Elbsees dann auch dauerhaft als Naturschutzgebiet gesichert werden. Das wesentliche Ziel ist es, die dortige Unterwasservegetation und die Ufer zu schützen, ebenso die Brutplätze. Das Änderungsgebiet umfasst neben dem Elbsee das Gebiet nördlich (bis zur Autobahn 46) und westlich (bis zur Eisenbahnstrecke Düsseldorf-Hilden). Mit einer Reihe von Maßnahmen soll der Naturschutz umgesetzt werden: Verboten sind demnach unter anderem Boote, Surfbretter und sonstige Schwimmhilfen, außer im Rahmen des genehmigten Schul- und Schwimmsports. Von den Verboten ausgenommen werde auch die Errichtung einer Kanu-Regatta-Trainingsstrecke vor dem Nordufer, so Eberhardt-Köster. Entsprechende Anträge liegen dazu aber noch nicht vor.

Verboten ist auch das Tauchen, soweit es nicht von der Unteren Landschaftsbehörde genehmigt wurde. Gleiches gilt für das Betreiben von Modellbooten und Fluggeräten, das Grillen – und während der Brut- und Setzzeiten von Anfang März bis Ende August für die Jagd. Die Verbote werden durch verschiedene Maßnahmen unterstützt: Die Landzunge des Ostufers und große Teile des Nordufers sollen beispielsweise durch eine Erhaltung und Erneuerung der Einzäunung gesichert werden, das Westufer des Elbsees wird derweil durch eine Balkenkette geschützt. Um die zentrale Vogelinsel wird mit Bojen eine Schutzzone markiert. Insgesamt würden die Verbote eingehalten, so EberhardtKöster: "Es funktioniert besser, als wir ursprünglich befürchtet haben."

(RP)
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