Oberkassel Radweg Luegallee: Radler haben Wahl

Oberkassel · Der rotmarkierte Streifen auf dem Gehweg der Nordseite kann, muss aber nicht von den Radlern genutzt werden.

Die Geschichte rund ums Radfahren auf der Luegallee bewegt immer wieder die Gemüter. Aktuell geht es um den rotmarkierten Streifen auf dem Gehweg der Luegallee-Nordseite, der schon für manche Irritationen gesorgt und die Frage aufgeworfen hat: "Wer darf wo radeln?" Grund für die Grünen der Bezirksvertretung, die Verwaltung erneut um Klarheit zu bitten.

Bezirksverwaltungschefin Iris Caren Bürger: "Beim rotmarkierten, beziehungsweise gepflasterten Streifen auf dem Gehweg der Nordseite handelt es sich um einen sogenannten ,anderen Radweg', der nicht beschildert ist." Er dürfe in Richtung Belsenplatz mit Rücksicht auf die Fußgänger uneingeschränkt befahren werden. Es bestehe aber keine Pflicht, ihn zu nutzen. "Die Radfahrer haben die Wahl, können auch auf der Straße fahren", ergänzte Iris Caren Bürger.

Hans-Werner Rennefeld hatte die Fahrbahn gewählt und radelte Richtung Belsenplatz. Prompt wurde er von einem Polizisten auf den Gehweg-Radstreifen verwiesen. "Der ist aber viel zu gefährlich. Denn wenn ein Beifahrer eines parkenden Autos unvermittelt die Tür öffnet, reißt er mich vom Fahrrad, deshalb fahre ich auf der Straße", hatte er dem Polizisten geantwortet – und war damit im Recht. Kurios ist, dass es im Fall von Thomas Jentsch genau umgekehrt geschah. Er wurde von einem Polizisten auf die Straße verwiesen (die RP berichtete), obwohl er den Radweg ordnungsgemäß in Richtung Belsenplatz befuhr. Der Beamte aber forderte ihn auf, die Straße zu nutzen, weil eben dieser rote Streifen nicht als Radweg beschildert sei. Inzwischen hat der Polizist seine Meinung revidiert. Roland Hahn vom Verkehrsmanagement bestätigte: "Radfahrer können entweder den markierten Teil des Fußweges benutzen oder die Straße. Wir entschildern die Radwege, bei denen wir es vertreten können und wo es der Sicherheit dient." Appelliert wird, auf die Fußgänger achtzugeben und sie nicht durch aufgeregtes Klingeln zu erschrecken.

Auf der Südseite der Luegallee sind die Radfahrer ohnehin auf die Fahrbahn angewiesen. Iris Caren Bürger: "Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten, ausgenommen Kinder im Alter bis zu zehn Jahren." Weil das Erwachsene gern ignorieren, gab es in der Vergangenheit häufig Beschwerden von Fußgängern, die sich durch Radfahrer bedrängt fühlten. Das führte dazu, dass zwischen dem Parkstreifen und der Fahrbahn eine, durch eine durchgezogene weiße Linie gekennzeichnete Furt für Radfahrer eingerichtet wurde. Von Anfang an war sie heftig umstritten.

1999, kurz nach der Kommunalwahl, kam es zu einer Kehrtwende, denn nun übernahm Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) das Zepter. Er übermalte eigenhändig den Radstreifen. Gleichzeitig versprach er, über eine Alternative nachzudenken. Das Ergebnis: Die Verwaltung empfiehlt eine Route, die parallel zur Luegalle bis zur Oberkasseler Brücke führt – vom Belsen- bis zum Luegplatz über Cherusker-, Oberkasseler- und Salierstraße bis zum Kaiser-Wilhelm-Ring. Dort schließt sie an den vorhandenen gegenüberliegenden Radweg an. Diese Alternative wird nicht von allen akzeptiert.

(RP)
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