Haan: Ärger um einen Schornsteinfeger-Termin
zuletzt aktualisiert: 22.08.2008Düsseldorf (RPO). Einmal im Jahr überprüft der Schornsteinfeger die Abgaswerte von Heizungsanlagen und reinigt die Schornsteine, damit der Abzug von Verbrennungsgasen gewährleistet ist. Diese Kontrolle vornehmen zu lassen, schreibt die Kehr- und Überprüfungsordnung gesetzlich vor. Doch nicht immer decken sich die Terminkalender der Gebäudeeigentümer und des Schornsteinfegers. Finden beide keinen gemeinsamen Termin, kann es problematisch werden, wie der Fall von Beatrix Doris Gebhardt aus Haan zeigt.
Die Anwohnerin der Friedhofstraße ist im Außendienst tätig, ist morgens früh aus dem Haus und abends spät zurück. Sie hat ihre beruflichen Termine acht bis zehn Wochen im voraus festgelegt. Jedes Mal, wenn sie eine Nachricht im Briefkasten vorfand, mit der der Schornsteinfeger seinen Besuch in den nächsten Tagen ankündigte, ärgerte sich die Haanerin. Unternahm ihrerseits aber meist keine Anstalten, im direkten Kontakt eine Terminalternative zu finden.
Irgendwann gab auch der Schornsteinfeger auf und meldete die nicht mögliche Kontrolle der Feuerstätte dem Kreisordnungsamt. Diese Stelle setzte Frau Gebhard mit Schreiben vom 11. Juli eine Frist bis zum 7. August. Da die Haanerin aber im Urlaub war, konnte sie erst am 5. August antworten. Beatrix Doris Gebhardt bot als Termin den 1. Oktober zwischen 13 und 13.45 Uhr an. Darauf mochte sich das Kreisordnungsamt in einem Brief vom 12. August (eingegangen bei Gebhardt am 16. August) nicht einlassen und verlangte eine Vollzugsmeldung bis zum 22. August.
„Ich bin keine Befehlsempfängerin!“, zürnte Frau Gebhardt im Gespräch mit der RP. Und weicht von ihrer Haltung auch nicht ab bei der Aussicht, dass der Kreis eine Ordnungsverfügung erlässt und notfalls den Zugang zur Feuerungsanlage per Schlüsseldienst ermöglicht. „Das Verfahren dauert jetzt schon über ein Jahr“, erklärte Kreis-Pressesprecherin Daniela Hitzemann auf Anfrage. „Jetzt wird es Zeit, dass es auch einmal abgeschlossen wird“, gab sie die Haltung des Ordnungsamtes wieder. Schon der Vorgänger des heutigen Bezirksschornsteinfegers Jost Guido Freese habe erfolglos versucht, einen Termin mit Frau Gebhardt zu finden, die erklärt, ihre Heizung stets von einem Meisterbetrieb warten zu lassen. „Die jährliche Überprüfung ist eine gesetzliche Vorschrift“, betonte Hitzemann. Über den jetzt festzusetzenden Kontrolltermin werde Frau Gebhardt informiert, habe dabei die Chance, selbst die Tür zu öffnen.
Jost Guido Freese bestätigte den Vorgang und signalisierte Flexibilität. „Wenn die Dame mich anruft, mache ich jeden erdenklichen Termin aus, der möglich ist.“ Kontakt habe es aber noch nie gegeben. In 20 bis 30 Prozent gebe es bei Kunden Terminprobleme, die aber durch einen persönlichen Kontakt ausgeräumt werden könnten.
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