Hilden: BA gab vertrauliche Unterlagen weiter
zuletzt aktualisiert: 31.10.2008Düsseldorf (RPO). Ja, die Bürgeraktion habe nichtöffentliche Sitzungsunterlagen zum Verkauf von Stadtwerkeanteilen an den Anwalt des Bürgerbegehrens weitergegeben. Mit diesem Bekenntnis überraschte der Fraktionsvorsitzende der Bürgeraktion Udo Weinrich am Mittwochabend die Mitglieder des Rates. Bis dahin war nur bekannt, dass diese Unterlagen, die Fax-Kennung der BA-Vorsitzenden Christina Krasemann-Sharna und der BA-Geschäftsstelle trugen. Die Unabhängigen (dUH) hatten daraufhin den Bürgermeister gebeten zu prüfen, ob die BA ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt habe. Scheibs Antwort, die auf eine Stellungnahme des Landrats zurückgeht, auf den Punkt gebracht: Eine Fax-Kennung sein kein Beweis. (Die RP berichtete).
Weinrichs Erklärung im Rat wertete Rainer Schlottmann als „Geständnis“: „Sie haben vertrauliche Unterlagen weitergegeben.“ Sein Fraktionskollege Reinhard Eisen regte an, der Bürgermeister möge die „neuen Erkenntnisse an die ermittelnden Behörde weitergeben“.
Weinrich beharrte darauf, die Weitergabe von nichtöffentlichen Unterlagen an einen Anwalt sei rechtens, denn dieser sei zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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