Hilden CO-Röhre: Landrat unterstützt Kläger

Hilden · Landrat Hendele erörtert mit Bürgerinitiativen Stand des Verfahrens. Zurzeit läuft ein weiteres Planänderungsverfahren. Gewartet wird auch auf eine Entscheidung im Berufungsverfahren.

 An den eingezeichneten Stellen ist die CO-Leitung auf Hildener Gebiet abweichend von der Genehmigung verändert worden.

An den eingezeichneten Stellen ist die CO-Leitung auf Hildener Gebiet abweichend von der Genehmigung verändert worden.

Foto: Stadt

Landrat Hendele erörtert mit Bürgerinitiativen Stand des Verfahrens. Zurzeit läuft ein weiteres Planänderungsverfahren. Gewartet wird auch auf eine Entscheidung im Berufungsverfahren.

Mehr als fünf Jahre sind mittlerweile vergangen, seit die Bezirksregierung Düsseldorf im Februar 2007 den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der CO-Pipeline erlassen hat. Seither führen Bürgerinitiativen und private Kläger mit Unterstützung des Kreises und der betroffenen Kommunen einen aufreibenden, aber bislang auch durchaus erfolgreichen Kampf gegen das Vorhaben der Bayer Material Science AG (BMS).

 Die Rohre der CO-Leitung vor ihrem Einbau an der Elberfelder Straße in Hilden: Bei einem größeren Leck ist die Feuerwehr hilflos.

Die Rohre der CO-Leitung vor ihrem Einbau an der Elberfelder Straße in Hilden: Bei einem größeren Leck ist die Feuerwehr hilflos.

Foto: Staschik

Die kurze "Atempause" im zurzeit anhängigen Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nahm Landrat Thomas Hendele jetzt zum Anlass, die Privatkläger sowie Vertreter der Bürgerinitiativen und der Kommunen ins Kreishaus nach Mettmann einzuladen, um gemeinsam den aktuellen Verfahrensstand zu erörtern. Zudem war es dem Landrat ein Anliegen, allen Beteiligten seinen Dank für den hartnäckig und mit hohem persönlichen Einsatz geführten Kampf gegen die Pipeline auszusprechen.

Dass sich dieser Kampf gelohnt hat, zeigen die bereits ergangenen wegweisenden Gerichtsentscheidungen: Das OVG Münster hat im Dezember 2007 die Inbetriebnahme der CO-Pipeline vorläufig untersagt. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf lehnte im Mai 2009 den Antrag von Bayer auf Abänderung der OVG-Beschlüsse ab. Zwei Jahre später stellte das Verwaltungsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom Mai 2011 die Rechtswidrigkeit und (weitere) Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wegen Mängeln im Hinblick auf die Erdbebensicherheit der Pipeline fest.

Gleichwohl hat die Bezirksregierung in den vergangenen Jahren im Zuge der Bayer-Bemühungen um Nachbesserung der Pläne sage und schreibe 29 Planänderungsbescheide und -beschlüsse ohne Beteiligung der Öffentlichkeit erlassen. Erst den letzten Planänderungsantrag aus dem Frühjahr 2012, mit dem BMS die nachträgliche Genehmigung mannigfacher Abweichungen von den planfestgestellten Vorgaben begehrt, nahm die Bezirksregierung zum Anlass, im Verfahren erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen.

"Dabei zeigt die überwältigende Anzahl von Einwendungen der Bürger sowie der betroffenen kreisangehörigen Städte und des Kreises, wie sehr die CO-Pipeline nach wie vor zu Recht in der Kritik steht", unterstreicht Hendele. Die Einwendungsfrist ist inzwischen abgelaufen. Als nächstes steht der Erörterungstermin an, in dem alle Einwendungen mit den Verfassern erörtert werden. Parallel dazu warten natürlich alle Beteiligten — allen voran die von den kommunalen Klägergemeinschaften unterstützten Privatkläger — auf die noch ausstehende Entscheidung im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Wann diese Entscheidung fallen wird, vermag auch Kreis-Rechtsdezernent Nils Hanheide nicht einzuschätzen. Seine Prognose: "Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in diesem sowie in den anderen zahlreichen Klageverfahren wird es allerdings voraussichtlich noch ein langer Weg sein."

(RP)
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