Hilden: Denison: Grundwasser belastet
VON BARBARA JAKOBY - zuletzt aktualisiert: 25.08.2007Düsseldorf (RPO). Das Gelände des ehemaligen Ventilherstellers ist stärker mit LCKW verseucht als vermutet. In zwei von sieben Messstellen wurden erhöhte Schadstoffwerte festgestellt. Die Bürger seien nicht gefährdet, sagt der Kreis.
Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) wurden einst zur Entfettung von Metallteilen verwendet. Weil lange die Gefährlichkeit der Stoffe nicht bekannt war, gelangten sie ins Erdreich und von da ins Grundwasser. Denison hat sein Werk an der Stockshausstraße im Juli 2006 dicht gemacht, die Altlast blieb und sie verunreinigt das Grundwasser. Mitte Juli begann die Firma Parker Hannifin Cooperation, der das Gelände gehört, mit Probebohrungen. „Es sind sieben Messstellen angelegt worden, davon zeigen zumindest zwei erhöhte Schadstoffwerte“, sagte gestern auf Anfrage Thomas Dinkelmann, Sachgebietsleiter bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises. Die zulässige Höchstgrenze seien 25 Mikrogramm LCKW pro Liter Wasser. Bei Denison seien Werte von 145 Mikrogramm gemessen worden. Dinkelmann wertet diese Ergebnisse „im Vergleich mit anderen Grundwasserschäden noch als mäßig“. Dennoch müsse etwas passieren.
Denison
Die Produktion im Denison-Werk endete am letzten Junitag 2006.
Der amerikanische Mutterkonzern Parker-Hannifin mit deutschem Sitz in Kaarst hatte das Werk geschlossen.
Vordringlich müssen die Quellen der LCKW-Verseuchung beseitigt werden. Dazu wird das kontaminierte Erdreich ausgehoben und entsorgt. „Dann müssen wir sicherstellen, dass die Nachlieferung unterbunden wird“, sagt Dinkelmann. Das Problem: Nach Westen hin ist die Altlast klar begrenzt, aber es ist noch nicht klar, ob sie sich auch nach Süden und Osten und damit auch in Wohngebiete ausgedehnt hat. Das soll bei weiteren Messungen abgeklärt werden. Dinkelmann versicherte, die Altlast stelle keine Gesundheitsgefahr für die Bürger dar, da in diesem Gebiet kein Trinkwasser gewonnen werde. Heikel könnte es werden, wenn auch der Boden in den Wohngebieten verseucht ist. Dann nämlich, wenn es dort private Brunnen gibt. Offiziell sind keine bekannt. Im Falle einer Kontamination würde die Behörde jedoch prüfen, ob es nicht angemeldete Brunnen gebe. „Bei einer LCKW-Verseuchung ist dieses Wasser nicht für das Tränken von Nutzpflanzen geeignet.“ KOMMENTAR
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