Hilden/Haan: Einkaufen auch an Heiligabend
VON CHRISTOPH SCHMIDT - zuletzt aktualisiert: 19.12.2006Düsseldorf (RPO). Sonntag dürfen Weihnachtsbäume und Lebensmittel verkauft werden. Von der Ausnahmeregelung im neuen Ladenschlussgesetz machen jedoch nur wenige Geschäfte Gebrauch.
Mit Riesenschritten rückt das Weihnachtsfest näher. Heiligabend fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Das neue Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten hat diesen Spezialfall berücksichtigt, erläutert Daniel Beier, stellvertretender Leiter des Hildener Ordnungsamtes: „Der Verkauf von Weihnachtsbäumen und Lebensmitteln ist dann in der Zeit von zehn bis 14 Uhr erlaubt.“ Doch nur wenige Geschäfte wollen die Ausnahmeregelung nutzen. Das ergab eine (nicht repräsentative) Umfrage der Rheinischen Post in Hilden und Haan.
„Einkaufzeiten reichen aus“
„Ich denke an meine 35 Mitarbeiter. Die müssen auch mal Weihnachten haben“, erläutert Inhaber Michael Kuhland. Sein Lebensmittelmarkt an der Lortzingstraße in Hilden bleibe Sonntag geschlossen. Samstag könnten die Kunden bis 20 Uhr einkaufen. „Die Einkaufszeiten sollten ausreichen“, findet auch Ingo Schlösser, zuständiger Bezirksleiter für die Penny Märkte. Der Markt in Hilden sei jeden Werktag bis 22 Uhr geöffnet, aber nicht Heiligabend. Auch die beiden Rewe-Märkte an der Mittelstraße werden kommenden Sonntag geschlossen bleiben. Das gilt auch für den CAP-Markt der Awo Am Strauch in Hilden. „Wir haben mit Kunden gesprochen“, berichtete Marktleiter Kenneth Hützen: „Heiligabend zu öffnen, sei für uns als Nahversorger nicht nötig, wurde uns gesagt.“ Die Metzgerei Rausch-mann in Gruiten hat Samstag länger als sonst bis 14 Uhr geöffnet, berichtet Chefin Doris Valbert: „Heiligabend widmen wir uns ganz der Familie.“ Frank Conrad, Inhaber eines großen Lebensmittel-Marktes an der Hochdahler Straße in Haan, will seinen Mitarbeitern und deren Familien nicht ein schönes langes Weihnachtswochenende verderben. Die Kunden hätten genug Zeit, ihre Weihnachtseinkäufe bis Samstag zu erledigen.
Gesetzeslage
Paragraph fünf des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) enthält Bestimmungen für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen. Das Gesetz erlaubt Blumenhändlern und Bäckereien die Öffnung für fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen (mit bestimmten Ausnahmen).
Absatz drei regelt den Spezialfall „Heiligabend auf einem Sonntag“.
Service für die Kunden
Breidohr’s Frische-Center an der Walder Straße in Hilden wird dagegen Sonntag von zehn bis 14 Uhr öffnen. „Wir wollen den Kunden den Service bieten, vergessene Dinge Heiligabend noch einkaufen zu können“, begründet Marktleiter Hermann-Josef Hecken. Für Klaus Schultes, Inhaber des Frischemarktes an der Walder Straße in Hilden, ist der Sonntagsverkauf ein Experiment: „Auch meine 14 Mitarbeiter sind dafür, dies einmal auszuprobieren. Wenn es gut läuft, werden wir das wiederholen.“ Der Laden des Geflügelhofes Möller in der Hildener Elb ist Heiligabend von acht bis zwölf Uhr geöffnet. „Das war immer schon so“, erklärt Chefin Heidrun Möller. Das diene der Qualität der Ware. Vielen Kunden fehle Kühlkapazität: „Je frischer, um so besser.“
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