Hilden: Fax-Kennung ist kein Beweis
VON CHRISTOPH SCHMIDT - zuletzt aktualisiert: 22.10.2008Düsseldorf (RPO). Die Betreiber des Bürgerbegehrens gegen den Stadtwerke-Teilverkauf verwendeten nichtöffentliche Unterlagen vor Gericht. Landrat: Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann Bürgeraktion nicht nachgewiesen werden.
Die Stadtwerke Hilden haben 49,9 Prozent ihrer Anteile an die Stadtwerke Düsseldorf verkauft. Die politische Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern geht aber immer noch weiter. Die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen den Teilverkauf der Stadtwerke riefen im Juli das Verwaltungsgericht Düsseldorf an, nachdem das Bürgerbegehren wegen Fristversäumnis abgelehnt worden war. Dabei reichten sie auch Anlagen mit nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen der Stadthalle GmbH, der Stadtwerke und der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke ein.
Rat kann Vertrauen entziehen
Die Fax-Kennung wies Dr. Christina Krasemann-Sharma, Vorsitzende der Bürgeraktion Hilden, und die Geschäftsstelle der Bürgeraktion Hilden aus. Auf Antrag der Unabhängigen beauftragte die Ratsmehrheit den Bürgermeister zu prüfen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien. Jetzt liegt die Antwort von Günter Scheib zusammen mit einer Stellungnahme des Landrates vor. Ergebnis: Nichtöffentliche Unterlagen wurden weitergeleitet, aber man kann nicht sicher beweisen, von wem. Fax-Kennungen seien leicht zu manipulieren. Die Verschwiegenheitspflicht (Paragraph 30 Gemeindeordnung NRW) wurde demnach auch nicht von BA-Ratsmitgliedern verletzt. Der Rat könnte dem Fraktionsvorsitzenden Ludger Reffgen, BA-Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hilden, das Vertrauen entziehen. Dann müsste er nach Paragraph 113 der Gemeindeordnung sein Amt in der Gesellschaft niederlegen. Die BA könnte jedoch jemanden anderen nominieren.
§ 30 Gemeindeordnung
Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene hat, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit, über die ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten (...) Verschwiegenheit zu wahren.
(2) (...) (Er) darf ohne Genehmigung über Angelegenheiten, über die er Verschwiegenheit zu wahren hat, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben.
„Ich frage mich, welcher Schaden entstanden ist“, sagte gestern Reffgen in einer ersten Stellungnahme. Er wolle sich mit der Fraktion beraten. Das Verwaltungsgericht sei natürlich berechtigt, auch Zugang zu vertraulichen Unterlagen zu bekommen. Mit der Weitergabe sei nachweislich „ein Vertrauensbruch in der politischen Landschaft“ entstanden, erklärte Werner Horzella (Unabhängige). Das sähen die meisten Fraktionen im Rat so. Ob man Stadtwerke-Aufsichtsratsmitglied Reffgen das Vertrauen entziehe, wolle die Fraktion bis zur Ratssitzung am Mittwoch prüfen. Nichtöffentliche Unterlagen öffentlich zu verwenden, sei eine „Unart“, meint FDP-Fraktionsvorsitzender Rudolf Joseph. Deshalb wolle seine Fraktion Reffgen im Stadtwerke-Aufsichtsrat aber nicht den Stuhl vor die Tür stellen. Viel schlimmer sei die Stromwechselparty der Unterstützer des Bürgerbegehrens. Dass auch Klaus-Dieter Bartel, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke, dafür werbe, sei „geschäftsschädigend“ für die Stadtwerke. Das wies Bartel umgehend zurück. Er habe nicht für den Stromanbieterwechsel, sondern für Öko-Strom geworben, den die Stadtwerke viele Jahre mit Aufpreis aber ohne entsprechende Gegenleistung angeboten hätten. Ein Gericht sei darauf angewiesen, alle, auch nichtöffentliche Unterlagen zu kennen. Bartel: „Die Bankenkrise zeigt, wir brauchen mehr Transparenz.“ Für die Birgit Alkenings sind die BA-Vertreter im Rat „Wichtigtuer“. Indiskretionen beim Stadtwerke-Teilverkauf hätten der Stadt schaden können. Für die Pflicht der Ratsmitglieder zur Verschwiegenheit gebe es gute Gründe, betonte Claudia Schlottmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU: Über die Stellungnahme des Bürgermeisters werde ihre Fraktion erst in der kommenden Woche beraten.
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