Hilden: Jugendliche kennen Spielregeln
VON PETRA CZYPEREK - zuletzt aktualisiert: 09.02.2009Düsseldorf (RPO). Alkohol und Karneval gehören für viele Kids zusammen. Karnevalisten, Jugendamt, Polizei und kommunaler Ordnungsdienst kooperieren deshalb bei der Prävention und bei den Kontrollen.
Vor der Karnevalsparty erst einmal "warm trinken" oder zum Rosenmontagszug mit diversen Cocktails im Rucksack losziehen – für viele Jugendliche gehören Alkohol und Party einfach zusammen. "Das geht quer durch alle sozialen Schichten und alle Schulformen", weiß Ulrich Brakemeier, zuständig für die städtische Jugendförderung. Deshalb setze das Hildener Jugendamt gemeinsam mit der Drogenberatung SPE Mühle ganzjährig auf Prävention. Doch extra für die jecke Hochzeit hält das Jugendamtsteam für Pädagogen und Veranstalter die Broschüre "Karneval und Jugendschutz" bereit.
Partys ohne Alkohol
Und an Altweiberfastnacht lädt der städtische Jugendclub am Weidenweg 14- bis 16-jährige zur fröhlichen Party ein. "Natürlich ohne Alkohol und ohne Zigaretten", betont Brakemeier. Geht dieses Konzept bei den Jüngeren noch auf, gehören Bier und Schnaps bei Jugendlichen ab 18 Jahren in der Regel zu einer gelungenen Party dazu. "Da stoßen wir an unsere Grenzen", bekundet Brakemeier. Auch das Carnevals Comitee Hilden lädt für Freitag, 20. Februar, von 16.30 bis 22 Uhr zur Fete "Nüchtern ist cooler" ein. Die Veranstaltung in der Stadthalle ist für Mädchen und Jungen zwischen zwölf und 17 Jahren gedacht. "Wir passen am Eingang auf, dass niemand Spirituosen einschleust", betont CCH-Präsident Frank Peters. Eine "gute Aktion", die schon seit einigen Jahren erfolgreich durchgeführt werde, betont der Hildener Bezirksbeamte Gernod Petersik. Er kontrolliert mit Polizei-Kollegen und Mitarbeitern des kommunalen Ordnungsdienstes den Bereich vor der Stadthalle und den angrenzenden Park.
Jugendschutz-Gesetz
Die wichtigsten Bestimmungen: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Party nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen. 16- und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben. An Kinder und Jugendliche unter 16 darf kein Branntwein verkauft werden. Dazu zählen auch "Alcopops". Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt. Wer ihnen Zigaretten verkauft, mache sich strafbar.
"Wir zeigen Präsenz", betont Michael Siebert (Ordnungsamt) "und gucken, ob Jugendliche Schnapsflaschen dabei haben." Betrunkene Mädchen und Jungen würden zur Polizeiwache gebracht und deren Eltern informiert. "Wir versuchen herauszufinden, wer ihnen die Sachen verkauft hat." Kioskbetreiber, die gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen, müssen laut Kreispolizei mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro rechnen. Rosenmontag ist der Höhepunkt des Straßenkarnevals. Entsprechend viele Jugendliche stürzten sich dann ins bunte Treiben. Sieben Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes sind an diesem Tag gemeinsam mit der Polizei entlang des Zugweges im Einsatz.
Treffen sie beispielsweise einen 14-Jährigen mit Wodka an, "schütten wir die Flaschen aus", sagt Siebert. Das komme jedoch selten vor: Im vergangenen Jahr habe es beispielsweise "weniger als zehn Fälle", gegeben, bei denen Alkohol eingezogen worden sei. Inzwischen wüssten die Jugendlichen, wie sie sich verhalten müssen. "Sie kennen die Spielregeln", sagt Siebert. "Und sie zeigen sich einsichtig, wenn wir sie ansprechen."
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