Hilden Komapatient sollte für TV zahlen

Hilden · Ein halbes Jahr brauchte der "Beitragsservice" um einen Wachkomapatienten als Härtefall einzustufen.

 Michael Breer, seitzwölf Jahren im Wachkoma, sollte Rundfunk-Gebühren bezahlen. Mutter Marita Breer hat seine häusliche Pflege übernommen.

Michael Breer, seitzwölf Jahren im Wachkoma, sollte Rundfunk-Gebühren bezahlen. Mutter Marita Breer hat seine häusliche Pflege übernommen.

Foto: olaf staschik

Seit zwölf Jahren liegt Michael Breer im Wachkoma und wird von seinen Eltern zu Hause gepflegt. Seit Anfang Januar streitet sich sein Vater Wilfried mit der GEZ-Nachfolge-Organisation "Beitragsservice" darüber, ob sein Sohn, der weder etwas hört noch etwas sieht, vom Rundfunkbeitrag befreit werden kann. Jetzt endlich hatte die ehemalige GEZ ein Einsehen: "Die Befreiung von den Gebühren ist bewilligt. Herr Breer fällt unter die Härtefallregelung", erklärte WDR-Sprecherin Kristina Bausch.

Sie muss für den "Beitragsservice" sprechen, wenn es um "regionale Fragen" geht. Das Schreiben an die pflegenden Eltern Wilfried und Marita Breer sei entweder bereits unterwegs oder aber es gehe jetzt raus, beteuerte die Sprecherin gestern. Und sie weiß auch, warum es so lange gedauert hat, bis dem Widerspruch des Vaters gegen die TV-Gebühren entsprochen wurde. "Die Kollegen sagen, dass der richtige Nachweis gefehlt hat, aber jetzt liegt er vor." Es gehe um einen "Bescheid vom Amtsgericht", erklärt sie auf Nachfrage.

Hier steht Aussage gegen Aussage: Vater Wilfried Breer hat in einem langen Brief an die RP den Fall geschildert und dabei betont, er habe bereits mehrfach die erforderlichen Belege an den Beitragsservice geschickt. Das einzige, was er bisher erhalten habe, sei eine weitere Aufforderung, entweder die notwendigen Belege zu liefern, oder aber zu zahlen. "Früher musste mein Sohn gar nichts zahlen. Jetzt sollte er mit 5,99 Euro pro Monat den ermäßigten Beitrag zahlen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt." Ein Wachkomabetroffener, so der Vater, "ist weder in der Lage zu kommunizieren, noch sich eigenständig zu bewegen oder gar eigenständig zu handeln. Er ist weder in der Lage, zu sehen, noch zu hören und schon gar nicht in der Lage, eigenständig Rundfunk- oder Fernsehgeräte einzuschalten. Alle die geforderten Nachweise liegen seit zwölf Jahren der GEZ vor und wurden regelmäßig überprüft und anerkannt." Wilfried Breer ist entnervt: "Beschämend und niederträchtig" findet er es, wie "der sich ständig als sozial bezeichnende Staat" ihn und seine Familie behandelt. Er habe sich bereits an mehrere Politiker um Hilfe gewendet, aber die meisten hätten nicht geantwortet. Auch das frustriert Breer. "Eine Klage wäre sicher das Sinnvollste in diesem Fall. Doch weder haben wir das Geld, noch die Zeit, Gerechtigkeit zu erstreiten", sagt er.

Klagen braucht er nun wohl nicht mehr, aber es ging ihm auch nie ums Geld, wie er gegenüber der RP beteuert. Er könne nur nicht verstehen, dass die GEZ-Nachfolge-Organisation dermaßen hartnäckig um diese Gebühr von 5,99 Euro ringt. Fakt ist, so die WDR-Sprecherin, dass es seit Einführung der neuen Rundfunkbeiträge "unglaublich viele Einzelfälle und Vorgänge" gebe, die abgearbeitet werden müssten.

Infos zur Unterstützung von Wachkoma-Patienten gibt es unter : www.wachkoma-hilden.de Wilfried Breer ist der Vorsitzende des Vereins

(RP)
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