Hilden: Kreis will Arge übernehmen
VON CHRISTOPH SCHMIDT - zuletzt aktualisiert: 03.09.2010Düsseldorf (RPO). Die Hildener Verwaltung rät dem am Montag tagenden Sozialausschuss, das Vorhaben abzulehnen. Die finanzstarken Städte Hilden, Ratingen und Langenfeld sehen finanzielle Risiken, für die sie geradestehen müssten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 entschieden, die Organisation der neu eingeführten Arbeitsgemeinschaften (Argen) zur Betreuung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen (SGB II) sei verfassungswidrig. Deshalb wurde die Verfassung im Juli geändert. Ab 2011 gibt es bundesweit nur noch zwei Organisationsformen: Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesanstalt für Arbeit als Regelfall (optimiertes Arge-Nachfolgemodell) oder Kommunen übernehmen ausnahmsweise allein die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Optionsmodell).
Entscheidung am 7. Oktober
Der Kreis Mettmann will sich als so genannte Optionskommune bewerben. Landrat Thomas Hendele hat die Bürgermeister der zehn kreisangehörigen Städte um eine Stellungnahme gebeten. Hilden, Ratingen und Langenfeld sprechen sich gegen die Pläne aus, weil sie erhebliche finanzielle Risiken sehen. Der Kreis hat keine eigene Einnahmequelle. Als finanzsstarke Städte müssten Hilden, Ratingen und Langenfeld am Ende die Zeche zahlen. Die drei Kommunen haben jedoch kein Vetorecht. Im Kreissozialausschuss am 30. September fällt die Vorentscheidung. Der Kreistag berät am 7. Oktober. Dort müssten zwei Drittel der Kreistagsmitglieder für die Pläne von Landrat Thomas Hendele stimmen. Der Bund hat die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger für die Optionslösung auf 110 begrenzt. Das bedeutet, dass sich in Nordrhein-Westfalen nur sieben weitere Kommunen für dieses Modell entscheiden dürfen. Fachleute berichten, dass die Zahl der Bewerber deutlich höher sein soll. Das heißt: Nicht alle Kommunen, die wollen, werden auch zum Zuge kommen.
Arge ME-aktiv
Bedarfsgemeinschaften 18 000. Das entspricht rund 37 000 Personen.
Budget Knapp 220 Millionen Euro, davon 23 Millionen Verwaltungskosten. Der Bund zahlt 153 Millionen Euro, der Kreis 60 Millionen Euro im Jahr.
Mitarbeiter 381.
Quelle Kreisverwaltung
Die Hildener Stadtverwaltung sieht beim Optionsmodell eine Reine von Risiken, erläutert Sozialdezernent Reinhard Gatzke.
Umstellungskosten Für die 19 000 Bedarfsgemeinschaften im Kreis Mettmann (Stand März/2010) werden die Umstellungskosten auf 2,8 bis 3,4 Millionen Euro geschätzt. Dem stünden jedoch nur Einsparungen von 1,24 Millionen Euro gegenüber.
Zusätzliche laufende Kosten Der Kreis müsste eine neue Behörde mit 400 Mitarbeitern und mehr aufbauen. Der Bund würde aber wie bisher nur 87,4 Prozent der Personal- und Verwaltungskosten übernehmen. Weitere Kostensteigerungen, etwa durch mehr Mitarbeiter, seien nicht abgedeckt.
Eingliederungsmittel Der Kreis wäre allein für den Erfolg, die Vermittlung in Arbeit, zuständig. Die Bundesarbeitsagentur gebe aber nicht nur das nötige Geld, sondern mache auch Zielvorgaben. Um die einzuhalten, könnte der Kreis gezwungen sein, die Mittel durch eigenes Geld, das heißt über eine Erhöhung der Kreisumlage, aufzustocken.
"Die Arbeitsvermittlung ist eine Aufgabe des Bundes", hält Sozialdezernent Reinhard Gatzke fest: "Der Kreis bewirbt sich ohne Not und ohne finanzielle Absicherungum um eine Aufgabe des Bundes." Er plädiert dafür, "besser die vorhandenen Strukturen (Arge) fortzusetzen und konsequent zu optimieren". Die Wohlfahrtsverbände im Kreis haben sich übrigens alle für den Plan des Landrats ausgesprochen.
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