Haan: OVG kippt Windhövel-Planung
VON RALF GERAEDTS - zuletzt aktualisiert: 20.03.2009Düsseldorf (RPO). Senat in Münster erklärte den Bebauungsplan Nr. 143 für unwirksam. Die Fehler sind aber heilbar. Gleich nach Vorliegen des schriftlichen Urteils wird sich die Stadt an die Korrektur machen. Gericht bestätigte das Planungsziel.
Die Bürger sehen es als Erfolg auf der ganzen Linie. Bürgermeister Knut vom Bovert reagierte recht gelassen. Gestern erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan 143 (Windhövel) für unwirksam. "Insbesondere die Lärmschutz-Prognose wurde als unzureichend angesehen", erläuterte der Anwalt der Kläger, Dr. Jens Wahlhäuser gegenüber der RP. Vom Bovert ist der Meinung, die vom Gericht festgestellten Fehler seien "heilbar".
"Stagnation beseitigen"
Es sei "ein sehr schönes Ergebnis", freute sich der Anwalt für seine Mandanten. Erwartet habe er den Sieg nicht, sei aber "mit gutem Gefühl" zur Verhandlung gekommen.
Zeitschiene
Im Februar 2005 stellte der Düsseldorfer Projektentwickler ITG die ersten Ideen für das Windhövel-Center vor.
Anfang März 2007 ist der Bebauungsplan Nr. 143 "Windhövel/Neuer Markt" als Satzung beschlossen worden.
Hans-Peter Bretschneider, Vorsitzender der Bürgerinitiative Innenstadt Haan (BIIH), sagte, er sei froh, dass der Senat in vielen Punkten der Kritik der Initiative zugestimmt habe. "Wir wollen jetzt die Stagnation in der Innenstadt beseitigen", erklärte er. Die gültigen Pläne erlaubten ebenfalls einige Gestaltungsmöglichkeiten.
"Wir können nachbessern", erläuterte vom Bovert am Nachmittag. Das Gericht habe das Fehlen von Lärmprognosen für die denkbare Wohnbebauung auf dem Einkaufszentrum angemerkt. "Daran hatte niemand gedacht", räumte der Bürgermeister ein. Denn die Wohnideen seien erst zum Ende des Verfahrens entstanden. Er sei froh, dass das OVG an der Größe des Einkaufszentrums keine Kritik geübt, sondern klargestellt habe, dass es klares Ziel des Gesetzgebers sei, in Stadtzentren solche Einkaufszentren zu errichten. Im Grunde, so wertete es vom Bovert am Abend im Wirtschaftsförderungsausschuss, sei das Urteil eine Bestätigung für die Center-Pläne. Über das Ergebnis des Verfahrens hat die Stadt die Investoren bereits informiert.
Noch in diesem Monat rechnet die Stadt mit der schriftlichen Urteilsbegründung und wird dann beginnen, den Fehlerkatalog abzuarbeiten. Im Wege eines vereinfachten Verfahrens könnte der überarbeitete Bebauungsplan per Satzung beschlossen werden.
Kein Vorwurf an eigene Anwälte
Friedhelm Kohl (FDP), Vorsitzender des Wirtschaftsförderungsausschusses, war erleichtert: "Der politische Wille des Rates, Wirtschaftsförderung zu betreiben und die Innenstadt attraktiver zu machen, ist durch das Urteil weitergebracht worden." Ein Vorwurf an die eigenen Rechtsanwälte für die Panne bei den Lärmschutzprognosen könne nicht gemacht werden. Die Gutachter hätten für den Center-Betrieb schon den schlimmsten Fall angenommen.
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