Hilden/Haan: Rauchverbot für Minderjährige
VON CHRISTIN BETTIN, RALF GERAEDTS UND CHRISTOPH SCHMIDT - zuletzt aktualisiert: 01.09.2007Düsseldorf (RPO). Ab Samstag verbietet ein Gesetz Jugendlichen unter 18 Jahren das Qualmen in der Öffentlichkeit. Was sagen dazu die Heranwachsenden, Ordnungsämter, Lehrer und Kiosk-Betreiber? Die RP hat nachgefragt.
Die meisten jungen Raucher wissen von dieser Gesetzesänderung, wollen sich aber nicht daran halten. „Das ist doch mein Körper und damit kann ich machen was ich will“, protestierte gestern eine 17-jährige Schülerin des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, die sich nicht durch ein Gesetz einschränken lassen will. Keiner der Schüler wollte seinen Namen in der Zeitung lesen: „Sonst bekomme ich zu Hause mit meinen Eltern Stress.“
Richtige Richtung
Der Haaner Mediziner Dr. Helmut Weber, Landesvorsitzender des Nichtraucher-Schutzbundes, wertet die Gesetzesänderung als „Schritt in die richtige Richtung“. Es werde das Rauchen weiter zurückdrängen, hofft er. Weber appelliert an die Schulen mit älteren Schülern, sorgsam auf das Nichtrauchen zu achten. Schließlich hätten die älteren Pennäler Vorbildfunktion. Was den Umweltmediziner wundert ist die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium die neue Regelung nicht offensiv verkauft habe.
Rechtsgrundlage
Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens tritt heute in Kraft.
Damit wird automatisch das Jugendschutzgesetz geändert. Und zwar wird in den Paragraphen 10 und 28, die Altersgrenze für den Konsum von Tabakwaren von 16 Jahren gestrichen.
Die Bußgelder bis zu 50 000 Euro drohen denen, die Tabakwaren an Kinder abgeben oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet oder Tabakwaren in Automaten anbietet, die nicht sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.
Was tun die Ordnungsämter? „Wir werden und wir müssen kontrollieren“, erklärt Michael Siebert, Ordnungsamtsleiter in Hilden. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes seien angewiesen, ab heute auf rauchende Jugendliche zu achten. Bei Vergehen soll es zunächst eine Ermahnung geben, im Wiederholungsfall ein Verwarnungsgeld ab 35 Euro aufwärts. In Haan will Amtsleiter Michael Rennert auf Beschwerden warten und diesen dann nachgehen. Die drei Außendienstkräfte könnten keine speziellen Kontrollen vornehmen. Wenn der Außendienst – etwa am Brunnen auf dem Neuen Markt – rauchende Jugendliche sehe, werde der jeweilige Mitarbeiter die Jugendlichen ansprechen. Ein Verfahren in Richtung Elternhaus sei nicht vorgesehen. „Wir werden erst nur belehrend tätig.“ Bei den Verkaufsstellen, so Rennert, „unterstellen wir, dass alle gesetzestreu sind“. Jugendlichen sehen dass jedoch anders. Für sie sei es kein Problem am Kiosk ihres Vertrauens auch weiterhin Zigarretten zu kaufen. „Das hat mit 14 auch schon funktioniert“, berichtet eine Schülerin der Wilhelmine-Fliedner-Realschule. „Ansonsten hat man ja auch noch ältere Freunde oder Geschwister, die Kippen kaufen können.“
Verantwortung stellen
„Wir werden uns die Ausweise zeigen lassen“, sagt Wolfgang Kesseler, Inhaber von Knaacks Büdchen in Hilden: „Beim Lotto klappt’s ja auch. Da praktizieren wird das schon länger.“ „Wir werden uns der Verantwortung stellen“, sagte Friederike von Wiser, Leiterin des Haaner Gymnasiums. Suchtvorbeugung müsse immer wieder thematisiert werden. Es gebe eine klare Regelung: Laut Schulgesetz herrsche Rauchverbot auf dem Schulgelände. Oberstufenschüler dürften in Freistunden das Areal verlassen. Die Schule könne außerhalb nicht kontrollieren, ob sich noch Minderjährige an das Rauchverbot hielten. In der kommenden Woche will die Schulkonferenz über das Thema sprechen.
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