Hilden: Rechtsstreit um Pflegeskandal
VON BERND BUSSANG - zuletzt aktualisiert: 07.06.2011Hilden (RP). Weil er auf Missstände in einem Hildener Pflegeheim der Graf-Recke-Stiftung aufmerksam machen wollte, gab ein Pfleger aus Benrath Fotos an die Presse weiter. Ihm wurde fristlos gekündigt. Er klagte und bekam Recht.
Hilflos wirkende alte Menschen, die an einen Stuhl und dieser an einer Heizung festgebunden sind, damit sie sich nicht wegbewegen können. Ein Mann liegt eingeklemmt in einem umgestürzten Rollstuhl. Das zeigen zwei von 26 Fotos und 176 Videofilmen aus dem Haus Ahorn, einer gerontopsychiatrischen Pflegeeinrichtung der Graf-Recke-Stiftung in Hilden. Jürgen F., der dort zehn Jahre als Hilfspfleger beschäftigt war, hat sie überwiegend selbst gemacht. "Ich habe noch nie weggeschaut", sagt er.
"Ich wollte die Missstände dokumentieren und aufdecken." Immer wieder habe er hausintern auf die nach seiner Einschätzung skandalösen Zustände aufmerksam gemacht. "Bis hin zum Vorstand, doch niemand hat mir zugehört", sagt der 47-Jährige. Schließlich machte er die Vorgänge öffentlich und gab zum Beleg und auch einige der Fotos an die Presse weiter (die RP berichtete). F. erhielt die Kündigung.
Das Urteil
Das Düsseldorfer Arbeitsgericht stellt fest, dass die zweite (fristlose) Kündigung unwirksam ist. Es gelten weiter die im Vergleich getroffenen Vereinbarungen. Damit endet das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni. Auch die Abfindung muss gewährt werden.
Über die Höhe haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Das Gericht beziffert den Streitwert auf 2727, 15 Euro.
Vergleich geschlossen
Bei einem arbeitsgerichtlichen Vergleich einigten sich die Parteien, das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni zu beenden. Die Recke-Stiftung war bereit zu einer vierstelligen Abfindung, über deren Höhe auch gestern Stillschweigen gewahrt wurde. Doch am 9. Februar bekam F. eine weitere Kündigung, diesmal fristlos. Der Benrather klagte dagegen vor dem Arbeitsgericht und bekam gestern Recht (siehe Info-Kasten).
Der gesamte Umfang der Foto- und Video-Dokumentation sei bei der ersten Kündigung nicht bekannt gewesen, argumentierte der Rechtsanwalt der Recke-Stiftung gestern vor dem Arbeitsgericht. Mit der Drohung, an die Presse zu gehen, habe der Kläger eine Reduzierung seiner Arbeitszeit erpressen wollen, so der Rechtsanwalt. Zudem habe die Stiftung Strafanzeige gegen den Pfleger wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und unterlassener Hilfeleistung gestellt, hieß es.
Weitere Schritte vorbehalten
Darüber hatte das Arbeitsgericht gestern nicht zu befinden. Eine neue Tatsachengrundlage sah die Richterin für die zweite Kündigung nicht und fand es unverständlich, "dass man sich erst über eine Kündigung einigt und dann eine weitere hinterher schiebt". Ob die Graf-Recke-Stiftung gegen das Urteil des Arbeitsgericht Berufung einlegt, konnte Pressesprecher Rolf Bleeker-Dohmen gestern nicht sagen. "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und behalten uns weitere Schritte vor." Jürgen F. und sein Anwalt Andreas Hartnigk nahmen den Richterspruch erleichtert auf.
F. ist gelernter Masseur und will sich nun selbstständig machen. "Ich habe es mir nicht leicht gemacht, doch bin ich selbst krank geworden, denn ich konnte diese Zustände nicht mehr ertragen." Nach dem Trägerwechsel sei es besonders schlimm geworden, so F. So sei etwa der Personaleinsatz reduziert worden. "Selbst im Zoo werden Tiere nicht gefesselt", sagt F. Bei einer Überprüfung durch den medizinischen Dienst hatte das Haus Ahorn die Note 1,4 erhalten.
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