Hilden: Satzung soll Bäume schützen
VON CHRISTOPH SCHMIDT - zuletzt aktualisiert: 04.09.2010Düsseldorf (RPO). Seit langem wird in Hilden über eine Baumschutzsatzung gestritten. Am Mittwoch steht das Thema wieder auf der Tagesordnung des Fachausschusses. Die RP diskutiert am Dienstag mit Vertretern von Politik und Verwaltung.
Braucht Hilden eine Baumschutzsatzung? Ist sie sinnvoll oder überflüssig? Darüber diskutiert die Rheinische Post am Dienstag, 7. September, von 11 bis 12.30 Uhr mit interessierten Bürgern auf dem alten Markt. Als Gesprächspartner stehen zur Verfügung: Norbert Danscheidt (Erster Beigeordneter der Stadt Hilden), Achim Hendrichs (Umweltbeauftragter der Stadt), Arnold Hoff (Bauverwaltungsamt) und Friedrich Burchartz (Stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses).
Mittwoch tagt Fachausschuss
Hintergrund: Nach zehn Jahre ohne Baumschutzsatzung beschlossen SPD, FDP und Grüne auf Antrag der Bürgeraktion Hilden im Februar nach langem Hin und Her mit Mehrheit im Umweltausschuss, wieder eine Satzung einzuführen. Der Stadtrat hätte das Votum am 17. März bestätigen müssen. Dazu kam es nicht, weil die FDP-Fraktion einen umfangreichen Änderungsantrag vorlegte. Er zielt im Wesentlichen darauf, die Zahl der geschützten Bäume zu verringern. Geschützt werden sollten nur Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern (Mustersatzung: 90 Zentimeter). Am Mittwoch, 8. September, steht die Baumschutzsatzung wieder auf der Tagesordnung des Umweltausschusses (ab 17 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses, Mittelstraße 40).
Treffpunkt Jaubank
Wann Dienstag, 7. September, 11 bis 12.30 Uhr.
Wo Alter Markt.
Gesprächspartner Norbert Danscheidt (Erster Beigeordneter), Achim Hendrichs (Umweltbeauftragter), Arnold Hoff (Bauverwaltungsamt), Friedhelm Burchartz (Stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses).
Moderation Christoph Schmidt.
Die Grünen möchten, dass auch Birken und Weiden unter die Baumschutzsatzung fallen (laut Mustersatzung nicht) sowie Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern. Geschützt werden sollen auch Bäume auf Grundstücken unter 300 Quadratmeter. Das ist die Mehrzahl der Grundstücke in Hilden (6808), hat die Verwaltung ermittelt: 300 bis 450 Quadratmeter: 1896; 450 bis 600 Quadratmeter: 1384; über 600 Quadratmeter: 4412 Grundstücke. In der von der Verwaltung vorgelegten Mustersatzung sollten Bäume gefällt werden dürfen, wenn das Grundstück kleiner als 300 Quadratmeter ist. Die Mustersatzung sieht Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen vor für jeden geschützten Baum, der entfernt wird. Was kostet das, wollten die Grünen wissen. Das hat die Verwaltung anhand einer Rot-Buche ausgerechnet: bei einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimeter knapp 1000 Euro, bei einem Stammumfang von mindestens 20 Zentimetern (20 bis 25 Zentimeter) rund 1400 Euro.
Umsetzung "kostenneutral"
Die Verwaltung hatte ausführlich dargelegt, dass die Umsetzung einer Baumschutzsatzung mit Kosten verbunden sei. Bei rund 220 Fällen pro Jahr, ein Erfahrungswert mit der alten Baumschutzsatzung, werde eine neue Stelle gebraucht. Kosten: rund 75 000 Euro. Die Ratsfraktionen haben mehrheitlich beschlossen, dass die Baumschutzsatzung "kostenneutral" ohne zusätzliches Personal umgesetzt werden soll. Bürgermeister Horst Thiele warnte vor einem "Papiertiger".
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