Hilden Schulentscheidung auf Eis?

Hilden · Das neue NRW-Schulgesetz sieht vor, dass eine Bekenntnisschule Hauptstandort eines Grundschulverbundes sein kann. Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über den Schulstandort Beethovenstraße auszusetzen.

 Viele Zuschauer verfolgten im Schulausschuss die Diskussion über den Schulstandort Beethovenstraße. Im Stadtrat ist die Zukunft von Kolping- und Reichwein-Schule erneut Thema.

Viele Zuschauer verfolgten im Schulausschuss die Diskussion über den Schulstandort Beethovenstraße. Im Stadtrat ist die Zukunft von Kolping- und Reichwein-Schule erneut Thema.

Foto: Anja Tinter

Nach monatelangen Diskussionen hat der Schulausschuss in seiner Sitzung vom 7. Juli mit acht zu vier Stimmen beschlossen, dass die Adolf-Kolping-Schule (AKS) und die Adolf-Reichwein-Schule (ARS) am Standort Beethovenstraße als eigenständige Grundschulen erhalten bleiben. Der Stadtrat müsste diese Entscheidung in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch bestätigen.

Ein Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes, der am Mittwoch bei der Verwaltung einging, wird vermutlich dazu führen, dass diese Entscheidung ausgesetzt wird. Inhalt ist der Entwurf des neuen Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. "Danach soll es künftig möglich sein, dass der Hauptstandort eines Grundschulverbundes auch eine Bekenntnisschule sein kann, wenn der Teilstandort als Gemeinschaftsgrundschule geführt wird", teilte Schuldezernent Reinhard Gatzke gestern mit.

Abwarten, bis Klarheit herrscht

Diese gesetzlich bisher ausgeschlossene Lösung hatte in der Diskussion über die Zukunft der Kolping- und der Reichwein-Schule eine wichtige Rolle gespielt. Noch im April hatte das Schulministerium auf eine Anfrage der Verwaltung hin diese Lösung für nicht zulässig erklärt.

"Diese damals eindeutige Aussage war für die Verwaltung ein Grund, eine Schulneugründung durch Zusammenlegung der AKS und der ARS vorzuschlagen", erinnerte Gatzke gestern. Die Vorsitzenden der Ratsfraktionen hat der Schuldezernent über die neue Entwicklung informiert. Er schlägt vor, die im Rat vorgesehene Entscheidung auszusetzen, bis klar ist, ob die vorgesehene Änderung tatsächlich ins Schulgesetz aufgenommen wird. Seinen Informationen zufolge soll das Gesetz zwischen den Sommer- und den Herbstferien in Kraft treten.

Bis dahin bliebe der Status quo (der mit dem Beschluss des Schulschlusses für die Zukunft festgeschrieben werden sollte) zunächst erhalten: Reichwein- und Kolping-Schule blieben eigenständig. Und dann könnte — wenn es die Politik so will — eine neue Runde im Ringen um den Schulstandort Beethovenstraße eingeläutet werden.

Gatzke: "könnte Probleme lösen"

Gatzke würde die angekündigte Gesetzesänderung begrüßen. "Damit ergäbe sich eine neue Option für die Lösung der bestehenden Probleme", sagte er der RP. Der Gesetzentwurf lasse zu, dass an der Verbundschule ein Hauptstandort (hier die größere AKS) und ein Nebenstandort (ARS) installiert werden könnte, mit einer Schulleitung (hier Bekenntnisschule, sprich: katholisch) und einer Stellvertretung (Gemeinschaftsgrundschule). Lehrer des einen müssten im Bedarfsfall die des anderen Standortes vertreten. Gatzke sieht darin eine mögliche Lösung des Lehrerproblems an der ARS. Über die zentrale Steuerung durch eine Schulleitung könnte außerdem die Raumzuweisung erleichtert werden. Auf den besonderen Integrationsansatz der ARS habe der Schulverbund keinen Einfluss.

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort