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Hilden: Techniker zockte Telefon-Kunden ab

VON DIETER CLARIUS - zuletzt aktualisiert: 16.10.2006

Düsseldorf (RPO). Hilden/LANGENFELD „Lassen Sie an ihrem Telefon die Nummer 0190 und die 0900 sperren. Dann können Sie nicht übel reingelegt werden.“ Diese Empfehlung gab ein 30-jähriger Hildener, nachdem er vom Langenfelder Amtsgericht wegen Manipulation an Telefon-Verteilerkästen zu Lasten ahnungsloser Telekomkunden zu 85 Tagessätzen zu acht Euro verdonnert wurde.

200 Taten eingeräumt

Der Telekommunikations-Elektroniker, der im Auftrag seines Arbeitgebers an diesen Schaltkästen arbeiten musste, hatte sich eine 0190er Nummer von der Telekom gemietet und damit ein einträgliches Geschäft gestartet. Er hatte sich in den Jahren 2003/2004 mit einem Einwahl-Gerät in die Leitungen ahnungsloser Kunden eingeloggt und seine eigene 190er Nummer angewählt. Damit startete er den Geldfluss auf sein Konto – und die Telekom, die übrigens keinen Schaden hatte, kassierte mit.

Unumwunden gab der damals in Solingen und heute in Hilden wohnende Techniker mindestens 200 Taten zu. „Ich habe aber nie mehr als 30 bis 40 Euro abgezapft.“ Auf die Frage von Richter Peter Strauß, warum er das denn gemacht habe, antwortete der Angeklagte: „Ich war in Geldnöten.“ Sein Arbeitsbereich war recht groß. Er klinkte sich in Leitungen in Köln, Leverkusen, Opladen, Langenfeld, Hilden und anderswo ein. Für einen Fachmann sei es eine Kleinigkeit, so eine angemietete 0190er Nummer zum Goldesel werden zu lassen. Der so um sein Geld gebrachte Telekom-Kunde merkt meist nichts davon. Seinen Rat, die teuren Nummern sperren zu lassen gibt er aus der Einsicht, „großen Mist“ gebaut zu haben. „Ich bin sicherlich nicht der Einzige, der diese Möglichkeit als unauffällige Geldquelle nutzt.“

Kriminalistischer Spürsinn

Aufgefallen ist er dadurch, dass ein Telefonkunde über seinen Anschluss während der meist nächtlichen Aufschalt-Phase sofort den Stördienst anrief. Die kamen dem seltsamen Postler auf die Schliche. Alles weitere war kriminalistischer Spürsinn seiner ehrlichen Kollegen. Das brachte ihn vor Gericht. Probleme hatte die Justiz trotzdem mit ihm. „Wir haben nicht jeden Tag mit einer solchen Sache zu tun. Ich muss erst einmal verinnerlichen, was der § 317 StGB aussagt.“ Richter Peter Strauß ging den Paragrafen nach dem Ausschlussverfahren an. Der Angeklagte habe weder etwas zerstört noch demoliert, auch nichts beschädigt oder unbrauchbar gemacht. Er habe aber dem Betrieb „elektrische Kraft“ entzogen. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger erklärten sich mit dieser Rechtskonstruktion einverstanden. Da alle auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das milde Urteil (siehe oben) direkt rechtskräftig. Das Gericht wollte dem Täter keine beruflichen Wege verbauen. Allerdings der Öffentliche Dienst ist für ihn für alle Zeit gestorben.

Quelle: RP

 
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