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Haan: Umdenken beim Windhövelcenter

VON RALF GERAEDTS - zuletzt aktualisiert: 04.01.2012

Haan (RP). Nach dem zweiten Scheitern des Bebauungsplanes 143 vor dem Oberverwaltungsgericht scheint die Einstimmigkeit für die Einkaufsgalerie dahin. Die kleineren Ratsfraktionen streben eher nach neuen Plänen auf aktueller Faktenbasis. CDU und SPD müssen noch beraten.

Zwischen Neuer Markt (links) und Windhövel (im Hintergrund rechts) soll sich das Einkaufszentrum erstrecken. Der Zugang soll den unteren Neuen Markt deutlich aufwerten. Das einzeln stehende viergeschossige Wohn- und Geschäftshaus (Mitte) sollte für die bisherige Planung abgerissen werden.  Foto:  Staschik
Zwischen Neuer Markt (links) und Windhövel (im Hintergrund rechts) soll sich das Einkaufszentrum erstrecken. Der Zugang soll den unteren Neuen Markt deutlich aufwerten. Das einzeln stehende viergeschossige Wohn- und Geschäftshaus (Mitte) sollte für die bisherige Planung abgerissen werden. Foto: Staschik

Sechs Jahre ist es her, seit die ersten Pläne für das Einkaufszentrum zwischen Neuer Markt und Windhövel präsentiert wurden. Auf die Stärkung der Innenstadt warten die Haaner aber nach wie vor. Denn der Bebauungsplan Nr. 143 "Windhövel-Center" ist zum zweiten Mal vom Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt worden. In der Politik mehren sich die Stimmen, die die Planung jetzt auf den Prüfstand stellen wollen. CDU und SPD haben sich in Fraktionsberatungen noch nicht festgelegt.

Die kleineren Fraktionen sorgen aber für Bewegung. "Man sollte einfach von vorn anfangen", meinte Michael Ruppert (FDP), "und dabei einige Fakten unstrittig stellen." Ziel müsse aber bleiben, einen Magneten in der Innenstadt zu schaffen. Gerhard Herder (UWG) hält es für nötig, "das Projekt nochmal kritisch zu hinterfragen". In sechs Jahren könnte sich die Faktenbasis verändert haben. Und die Ansiedlung von Johnson Controls mit mehreren tausend Arbeitsplätzen werde Einkaufspotenziale verändern.

Info

Bisherige Planung

Größe des festgesetzten Kerngebietes 13 700 Quadratmeter.

Nutzung 9643 Quadratmeter für Einzelhandel, 464 Quadratmeter für Gastronomie und Dienstleistung, 501 Parkplätze im Untergeschoss und auf einem Parkdeck des ersten Obergeschosses.

Einzelhandel sollte nur im Erdgeschoss und Untergeschoss möglich sein. In oberen Geschossen war auch Wohnen vorgesehen.

In der GAL sei "die Meinung zurzeit sehr geteilt, ob das Projekt noch so Sinn macht wie vor sieben Jahren", sagte Fraktionsvorsitzende Petra Lerch auf Anfrage. Die Situation im Einzelhandel habe sich in den letzten Jahren gewandelt. "Wir haben Zweifel, ob ein Einkaufscenter von der bisher angestrebten Größe noch gewünscht ist."

Sie wünschte sich eine klare Rückmeldung des Investors und aktuelle Informationen. Möglicherweise reiche ja ein Schließen von Baulücken aus und die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittel-Einzelhandels in der Innenstadt. Der Markt entscheide über den Erfolg.

Wilfried Pohler (SPD) hielt es für unabdingbar, für die Innenstadt "zu einer Lösung zu kommen". Denn ohne eine entscheidende Verbesserung würden die Probleme des vorhandenen Handels eher noch zunehmen. Ein Investor müsste die Möglichkeit haben, innerhalb von Planungen eigene Schwerpunkte zu setzen.

Seit den 1970er Jahren, so Pohler, habe es eine Reihe von guten Ideen, aber nie Investoren dazu gegeben. Die Linie seiner Fraktion werde in einer der nächsten Sitzungen abgestimmt. Das stehe auch bei der CDU auf der Agenda, erklärte Fraktionschef Jens Lemke.

Die Linke fordert auf ihrer Internetseite das endgültige Aus für das Windhövel-Center. Eine Verkaufsfläche von fast 10 000 Quadratmeter sei völlig überdimensioniert.

Hans-Peter Bretschneider, Vorsitzender der Bürgerinitiative Innenstadt Haan, empfiehlt dem Bürgermeister, den Bebauungsplan "unwirksam (zu) lassen und einen wirklichkeitsnahen neuen Bebauungsplan auflegen, der Haaner Bedürfnisse, die "Fußnoten" der CIMA und die vielen Einwände und Bürgervorschläge berücksichtigt".

Beide Male hatten Anwohner der Schillerstraße das Normenkontrollverfahren angestoßen. Die erste Niederlage der Stadt ging zurück auf nicht ausreichend geprüfte Lärmschutzaspekte. Dieser Mangel wurde zwar geheilt. Neuerlich aber hielt das OVG die Art der Zulassung von Wohnungen für ungeeignet, ein "Kerngebiet" zu rechtfertigen.

 

Quelle: RP


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