Kreis Mettmann: Waffenamnestie läuft aus
VON MANFRED MÜSCHENIG - zuletzt aktualisiert: 30.12.2009Düsseldorf (RPO). Mehr als 1200 Gewehre und Pistolen und mehrere Zentner Munition wurden im Kreis abgegeben. Bis Silvester nehmen alle Polizeidienststellen Waffen an. Danach drohen Verfahren wegen unerlaubten Besitzes.
Wer im Besitz von Waffen ist und nicht die erforderliche Erlaubnis dafür hat, kann diese Waffen noch bis zum 31. Dezember bei allen Polizeidiensstellen abgeben, ohne dass ihm ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes droht. Allein bei den Polizeidienststellen im Kreis Mettmann wurden dieses Jahr schon mehr als 1200 Waffen und mehrere Zentner Munition abgegeben, berichtet Reinhard Spiecker von der Kreispolizeibehörde zu der morgen ablaufenden Waffenamnestie. In Hilden wurden nach RP-Informationen bis 31. Oktober 92, in Haan 11 Waffen abgegeben.
Nur wenige illegale Waffen
Dabei gehe es aber nicht allein um Schusswaffen, sondern auch um Gegenstände, die früher einmal frei zu erwerben waren oder von Urlaubsreisen mitgebracht wurden, deren Besitz in Deutschland aber inzwischen verboten ist. Dazu gehören beispielsweise auch Stahlruten und Totschläger, Schlagringe, Spring- und Butterflymesser. All diese Waffen können bei allen Polizeidienststellen abgegeben werden. Wobei man natürlich nicht mit einer geladenen Waffe in der Manteltasche in die Polizeiwache marschieren sollte, betont Spiecker. Sie sollte schon ungeladen und in einem entsprechenden Behältnis untergebracht sein.
35 000 Waffen
10500 Menschen im Kreis Mettmann haben eine Waffenbesitzkarte. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Jäger oder Sportschützen. Nur vier Personen verfügen über einen Waffenschein, das heißt, sie dürfen eine schießbereite Waffe am Körper tagen.
Insgesamt sind im Kreis Mettmann (rund 502 000 Einwohner) 35 000 Waffen gemeldet.
Nur ein geringer Teil der jetzt abgegebenen Waffen sei illegal erworben, erläutert Reinhard Spiecker. Die Verschärfung des Waffengesetzes veranlasse viele Besitzer legaler Waffen, sich jetzt davon zu trennen. Schließlich sind sie jetzt gefordert, ihre Pistolen und Gewehre sowie die Munition in verschließbaren Stahlschränken oder Tresoren sicher aufzubewahren, so dass sie nicht von Unbefugten entwendet und für einen Straftat eingesetzt werden können. Viele Waffenbesitzer, die sich die Kosten für diese Sicherheitseinrichtungen sparen wollen, haben sich nun ebenfalls von ihren Waffen getrennt. Alle eingereichten Gegenstände werden von einer Fachdienststelle der Polizei fachgerecht vernichtet.
Wer durch eine Erbschaft in den Besitz von Waffen gelangt, sei übrigens verpflichtet, diese durch ein Blockiersystem unbrauchbar machen zu lassen, erläutert Reinhard Spiecker. Es sei denn, er könne nachweisen, dass er die geerbten Stücke auch nutzen darf, beispielsweise als Jäger oder Sportschütze. Und er müsse dazu ebenfalls für die sichere Unterbringung sorgen. Deshalb verzichteten viele Erben ebenfalls auf die Waffen und reichen sie zur Vernichtung ein. Die Erben haben allerdings auch die Möglichkeit, sie bei einem lizensierten Waffenhändler abzugeben und so je nach Wert wenigstens noch ein paar Euro herauszubekommen.
Strafverfahren droht
Diejenigen, bei denen nach Ablauf der Waffenamnestie noch nicht erlaubte Waffen gefunden werden, müssen mit einem Strafverfahren rechnen, wobei der Strafrahmen zwischen Geld- und Bewährungsstrafe liegt. Wer über Waffen nach dem Kriegswaffengesetz verfügt wie Maschinenpistolen oder -gewehre, kann sogar mit Gefängnis ohne Bewährung bestraft werden.
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