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Haan: Weg bleibt weiter gesperrt

VON RALF GERAEDTS - zuletzt aktualisiert: 03.09.2010

Düsseldorf (RPO). Das Landgericht Wuppertal traf am Donnerstag noch keine Entscheidung über eine Einstweilige Verfügung auf ein Wegerecht für die Bewohner des Schaafenkottens. Die Stadt will den Weg an der Bruchermühle sichern.

Der Schaafenkotten im Ittertal kann nur über den im Bereich der Bruchermühle gesperrten Abschnitt angefahren werden. Die Bewohner haben zwar einen Schlüssel für die Tore, aber kein offizielles Wegerecht. Viele hundert Unterschriften sind inzwischen für die Öffnung des Weges gesammelt worden.  Foto: RPO
Der Schaafenkotten im Ittertal kann nur über den im Bereich der Bruchermühle gesperrten Abschnitt angefahren werden. Die Bewohner haben zwar einen Schlüssel für die Tore, aber kein offizielles Wegerecht. Viele hundert Unterschriften sind inzwischen für die Öffnung des Weges gesammelt worden. Foto: RPO

Seit Mitte Juli ist der Weg durch das Ittertal im Bereich der Bruchermühle durch zwei Tore gesperrt. Über 2000 Bürger haben inzwischen durch ihre Unterschrift gefordert, dass der Weg wieder geöffnet wird.

Am Donnerstag befasste sich die erste Kammer des Landgerichtes Wuppertal mit dem Thema. Es ging es um den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, wonach die Familie Legner als Eigentümer der Bruchermühle den Bewohnern des Schaafenkottens ein Wegerecht einräumen soll. Eine Entscheidung wird am 16. September verkündet.

Wegerecht nur für Schaafenkotten

Wie Alexander Goldberg, Rechtsanwalt des Schaafenkotten-Eigners Alexander Wettschereck, auf Anfrage mitteilte, hat die Kammer das Notwegerecht bestätigt. Es seien Vergleichsvorschläge erörtert, aber nicht angenommen worden. Goldberg gab sich in Sachen Wegerecht optimistisch: Die Kammer habe bereits anerkannt, dass der Weg über das Gelände der Bruchermühle die einzige Zuwegung zum Schaafenkotten sei. Der Anwalt stellte allerdings klar, dass es nur um das Wegerecht für die Bewohner des Schaafenkottens, nicht aber für die Öffentlichkeit gehe.

Info

Notwegerecht

Der Paragraph 917 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trifft Regelungen zum "Notweg":

(1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. (...)

(2) Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen.

"Das Tor wird bleiben", zeigte Karl-Philipp Biron, Rechtsanwalt der Bruchermühlen-Eigentümer Sabine und Gero Legner, die Zeit nach einer möglicherweise positiven Wegerechts-Entscheidung des Gerichtes auf. Anreas Wettschereck bekomme dann noch ein paar Schlüssel und dürfe durchfahren, einen Briefkasten anbringen und auch die Mülltonnen vorne am Tor abstellen. "Das konnte er bisher auch schon", bemerkte Biron. Allerdings müsse auch eine Wegerente gezahlt werden – dazu liege ein Vorschlag vor.

Bebauungsplan im Ausschuss

Die Stadt Haan will jetzt einen Bebauungsplan "Bruchermühle" (Nr. 170) auf den Weg bringen, um den Weg im Ittertal als öffentlichen Weg zu sichern. Gestern wurde die Vorlage für die Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss (Dienstag, 7. September, 17 Uhr, Rathaussaal) im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Die Öffentlichkeit soll später in einer Diskussionsveranstaltung über die Planungsziele informiert und die Planungsunterlagen für zwei Wochen öffentlich ausgelegt werden.

Quelle: RP

 
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