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Hilden: Wie der Baumschutz funktioniert

VON CHRISTOPH SCHMIDT - zuletzt aktualisiert: 05.01.2012

Hilden (RP). Seit gut einem Jahr hat die Stadt Hilden wieder eine Baumschutzsatzung. Erstaunlich viele Bürger machten sich zunächst kundig, bevor sie zur Säge griffen, so Umweltbeauftragter Achim Hendrichs. Gartenbaubetriebe berichten, dass mit Satzung weniger gefällt werde als vorher ohne.

Achim Henrichs legt das Maßband an: 105 cm Umfang zeigt es an. Damit ist der Baum grundsätzlich geschützt. Das Bauverwaltungsamt kann unter Umständen aber eine Fällgenehmigung erteilen.  Foto:  olaf staschik
Achim Henrichs legt das Maßband an: 105 cm Umfang zeigt es an. Damit ist der Baum grundsätzlich geschützt. Das Bauverwaltungsamt kann unter Umständen aber eine Fällgenehmigung erteilen. Foto: olaf staschik

Seit dem 16. November 2010, hat die Stadt Hilden wieder eine Baumschutzsatzung. Sie wurde nach jahrelanger, kontroverser Diskussion mit denkbar knapper Mehrheit von 23 Ja- und 22-Nein-Stimmen in geheimer Abstimmung im Stadtrat beschlossen. Die Rheinische Post erklärt die wichtigsten Bestimmungen der Satzung und zieht eine erste Bilanz.

Wo gilt die Baumschutzsatzung? Im Stadtgebiet Hilden, sowohl für öffentliche als auch private Flächen, aber nicht im Außenbereich und nicht für landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.

Welche Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt? Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 Zentimetern, gemessen einen Meter über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 90 Zentimeter beträgt und mindestens zwei Stämme einen Mindestumfang von 30 Zentimetern aufweisen. Geschützt sind auch kleinere Bäume, wenn sie in einem Bebauungsplan festgesetzt sind.

Info

Fallzahlen

Bislang ergingen 17 Bescheide, berichtet Arnold Hoff, Sachgebietsleiter Bauverwaltung: In 13 Fällen wurde das Entfernen von 44 Bäumen erlaubt, in vier Fällen (fünf Bäume) abgelehnt. Vier Fälle sind noch nicht entschieden.

45 neue Bäume müssen als Ersatz gepflanzt werden. Als Ausgleich sind knapp 14 000 Euro zu zahlen.

Welche Bäume sind nicht geschützt? Nadelbäume, Birken, Pappeln und Kulturobstbäume. Ausnahmen: Eiben, Gingkos, Walnussbäume und Esskastanien. Weil Hilden sehr dicht bebaut ist und die Grundstücke meist klein sind, dürfen auch Bäume auf Privatgrundstücken gefällt werden, wenn der Stamm näher als vier Meter an der Außenwand von Wohngebäuden oder Aufenthaltsräumen steht. Stellplätze, Garagen, Geräteschuppen oder Gartenlauben gehören nicht dazu.

Dürfen auch geschützte Bäume gefällt werden? Ja, wenn das Bauverwaltungsamt eine entsprechende Genehmigung erteilt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sonst nicht zulässig an- oder umgebaut werden kann. Oder wenn der geschützte Baum so krank ist, dass der Erhaltungsaufwand dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann. Oder wenn ein Baum eine Wohnung unzumutbar beschattet. Beseitigt werden dürfen Bäume auch, wenn das Grundstück kleiner als 300 Quadratmeter ist.

Kostet die Befreiung etwas? Der Antragsteller muss für jeden entfernten geschützten Baum zwei neue auf seinem Grundstück pflanzen oder eine Ausgleichszahlung leisten.

Wie funktioniert die Baumschutzsatzung in der Praxis? "Erstaunlich viele Bürger fragen bei uns nach, bevor sie zur Säge greifen", berichtet Achim Hendrichs, Sachgebietsleiter Grünflächen bei der Stadt Hilden. Beauftragte Betriebe sicherten sich immer ab. Um die Fällgenehmigung muss sich der Auftraggeber kümmern. Carsten Rack, Inhaber der Firma Rack Gartengestaltung: "Ich finde die Satzung gut. Ohne Baumschutzsatzung wurde in Hilden früher viel gefällt, mit deutlich weniger. " Dies bestätigt auch Brunhilde Schellenbauer, Mitinhaberin des Hildener Gartenbaubetriebs gleichen Namens: "Wir versuchen, unsere Kunden so zu beraten, dass die Bäume durch rechtzeitigen Rückschnitt erhalten bleiben können."

Quelle: RP


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