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Langenfeld/Monheim: Amnestie endet – Waffen zuhauf abgegeben

zuletzt aktualisiert: 30.12.2009

Düsseldorf (RPO). Wer im Besitz von Waffen ist und nicht die erforderliche Erlaubnis dafür hat, kann diese Waffen nur noch bis morgen bei allen Polizeidiensstellen abgeben, ohne dass ihm ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes droht.

Reinhard Spiecker zeigt  abgegebene Waffen.   Foto: RPO
Reinhard Spiecker zeigt abgegebene Waffen. Foto: RPO

Allein bei den Polizeidienststellen im Kreis Mettmann wurden dieses Jahr schon mehr als 1200 Waffen und mehrere Zentner Munition abgegeben, berichtet Reinhard Spiecker von der Kreispolizeibehörde zu der am 31. Dezember ablaufenden Waffenamnestie.

Dabei gehe es aber nicht allein um Schusswaffen, sondern auch um Gegenstände, die früher einmal frei zu erwerben waren oder von Urlaubsreisen mitgebracht wurden, deren Besitz in Deutschland aber inzwischen verboten ist. Dazu gehören beispielsweise auch Stahlruten und Totschläger, Schlagringe, Spring- und Butterflymesser.

All diese Waffen können bei allen Polizeidienststellen abgegeben werden. Wobei man natürlich nicht mit einer geladenen Waffe in der Manteltasche in die Polizeiwache marschieren sollte, betont Spiecker, sie sollte schon ungeladen und in einem entsprechenden Behältnis untergebracht sein.

Aufbewahrung muss sicher sein

Nur ein geringer Teil der jetzt abgegebenen Waffen sei illegal erworben, erläutert Spiecker. Die Verschärfung des Waffengesetzes am 25. Juli 2009 veranlasse viele Besitzer legaler Waffen, sich jetzt davon zu trennen. Schließlich sind sie jetzt gefordert, ihre Pistolen und Gewehre sowie die Munition in verschließbaren Stahlschränken oder Tresoren sicher aufzubewahren, so dass sie nicht von Unbefugten entwendet und für einen Straftat eingesetzt werden können.

Viele Waffenbesitzer, die sich die Kosten für diese Sicherheitseinrichtungen sparen wollen, haben sich nun ebenfalls von ihren Waffen getrennt. Alle eingereichten Gegenstände werden von einer Fachdienststelle der Polizei fachgerecht vernichtet.

Wer durch eine Erbschaft in den Besitz von Waffen gelangt, sei übrigens verpflichtet, diese durch ein Blockiersystem unbrauchbar machen zu lassen, erläutert Spiecker. Es sei denn, er könne nachweisen, dass er die geerbten Stücke nutzen darf, beispielsweise als Jäger oder Sportschütze.

Und er müsse dazu ebenfalls für die sichere Unterbringung sorgen. Deshalb verzichteten viele Erben ebenfalls auf die Waffen und reichen sie zur Vernichtung ein; oder sie holen durch den Verkauf bei einem lizensierten Waffenhändler noch ein paar Euro heraus.

Diejenigen, bei denen ab 1. Januar nicht erlaubte Waffen gefunden werden, müssen mit Geld- oder gar Haftstrafe rechnen.

Quelle: RP

 
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