Langenfeld Bürger weiter gegen Privatflughafen

Langenfeld · Die Bürgerinitiative gegen den Hubschrauberlandeplatz an der Dückeburg lässt nicht locker. Sie hält den Ausführungen zum Baurecht von Stadtplaner Stephan Anhalt während der Bürgerversammlung in der Reusrather Schützenhalle entgegen, dass das Vorhaben des Unternehmers Gerhard Witte (Expert Control) nicht von überörtlicher Bedeutung ist und somit nicht unter den von Anhalt zitierten Paragraphen 38 Baugesetzbuch falle.

"Unbestritten ist, dass der geplante Flugplatz im Außenbereich der Stadt Langenfeld liegt. Laut Baugesetzbuch Paragraph 35 ,Bauen im Außenbereich' können dort Vorhaben nur zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden." Dies sei aber der Fall, weil das Vorhaben dem Flächennutzungsplan widerspricht. Die benötigten Flächen seien für Landwirtschaft vorgesehen. Außerdem würde Lärm erzeugt (Emissionen). Auch würden Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Erholungswert beeinträchtigt. Dies seien gesetzlich verankerte Ausschlussgründe, führt der Mitinitiator der Initiative, Karl Wilhelm Bergfeld, an. Weit über 150 Reusrather Bürger hätten bereits die Sammeleinwendung unterzeichnet. Weitere seien bereit, ihrer persönlichen Betroffenheit durch eine eigene Einwendung beim Regierungspräsidenten Ausdruck zu verleihen. Günter Striewe, ebenfalls Mitinitiator der Bürgerinitiative, hat bereits Einspruch bei der Bezirksregierung eingelegt.

"Wir haben den Verdacht, dass die Stadtverwaltung unter Druck steht und mit allen Mitteln versucht, das Vorhaben durchzudrücken", schimpft Bergfeld. Da der Paragraph 35 für das Vorhaben tödlich sei, versuche die Stadtverwaltung nun, diesen mit Hilfe des Paragraphen 38 außer Kraft zu setzen. Die Verwaltung stelle damit den privaten Flugplatz mit Vorhaben von überörtlicher Bedeutung wie etwa einer Abfallbeseitigungsanlage oder eines Regionalflughafens gleich. Das Bundesverwaltungsgericht habe dazu 1988 klargestellt: "Eine überörtliche Planung im Sinne des Paragraphen 38 ist regelmäßig dann gegeben, wenn das Vorhaben das Gebiet von zumindest zwei Gemeinden tatsächlich berührt. Das sei nicht so, sagt Bergfeld. "Schon aus diesem Grunde kann der Paragraph 38 nicht herangezogen werden." Der Landeplatz liege ausschließlich auf Langenfelder Gebiet.

(og)
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