Langenfeld/Monheim: Drei Jahre Haft für Sojus-Schläger
VON DIETER CLARIUS - zuletzt aktualisiert: 30.01.2008Düsseldorf (RPO). Mit drei Jahren Gefängnis hat das Schöffengericht Langenfeld eine wüste Schlägerei geahndet, „die an Brutalität nicht mehr zu überbieten war“, so der Nebenkläger, Rechtsanwalt Claus Eßer. Angeklagt war der 28-jährige B. aus Monheim. Er und elf weitere junge Männer hatten am 19. Juni 2005 vorm Monheimer „Sojus“ den 21-jährigen P. krankenhausreif geschlagen. Mehrere Zeugen sagten aus, dass sie den Angeklagten beim Schlagen gesehen hätten. Das Opfer war 13 Tage in der Uni Düsseldorf. Vor Gericht sagte P., dass eine Netzhautablösung und damit eine Erblindung gedroht habe. Nur die Kunst der Ärzte hätten sein Augenlicht retten können. Außerdem hatte er Brüche im Gesicht und Prellungen. Sein Freund Marco (21), der P. aus dem Pulk der Angreifer retten wollte: „Sein Gesicht war so blutüberströmt. Man konnte ihn nicht mehr erkennen.“
Wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift betonte, entwickelte sich die Schlägerei aus einer Feier der 10. Klasse der Gesamtschule heraus. Jeder Schüler durfte einen Gast mitbringen. Darunter waren offenbar die Schläger. Eigentlich sollte gestern noch ein weiterer Angeklagter als Mittäter vor Gericht erscheinen. Der ist jedoch flüchtig. Die elf weiteren Schläger müssen sich demnächst vor dem Jugendrichter verantworten.
Brutal, so fand das Gericht heraus, sei auf P. eingeschlagen worden. Erst am Zaun zur Bleerstraße, später auf der Straße. P.: „Es waren 15 bis 20 Mann, die mich mit Fäusten und Füßen traktierten. Ich habe um mein Leben gefürchtet, zumal gesagt wurde, den machen wir fertig.“ Mit Mühe habe er sich aus dem Mob mit Hilfe eines Freundes befreien können. Sie seien zum Hotel Gethmann gelaufen. Dort wurden beide vom Notarzt versorgt.
Der Angeklagte will nicht zugeschlagen haben. „Ich war dabei und habe zugesehen. Aber geschlagen? Das ist nicht meine Art“, versuchte er dem Gericht weißzumachen. Doch die Zeugenaussagen waren gegen ihn. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre und sechs Monate unter Einbeziehung einer achtmonatigen, auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Das Gericht ging darüber hinaus und verhängte drei Jahre Haft. Richter Peter Strauß: „Auch wenn Sie sagen, sie hätten nicht geschlagen, hilft ihnen das nicht. Sie gehörten zu dem Mob der getreten hat. Das ist dann so, als wenn sie selber zugetreten haben.“
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