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Monheim: Dünchheim klagt gegen Stadt Monheim

VON D. SCHMIDT-ELMENDORFF - zuletzt aktualisiert: 07.02.2012

Monheim (RP). Müssen hauptamtliche Bürgermeister die Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsratsmandate, in die sie qua Amt berufen werden, an die Stadtkasse anführen oder gelten diese als Nebentätigkeiten, für deren Ausübung sie insgesamt 6000 Euro einbehalten dürfen?

Darüber ist ein Streit zwischen dem ehemaligen Monheimer Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim und seinem Nachfolger entbrannt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom März 2011. Danach muss der Neusser Bürgermeisters Herbert Napp die Nebeneinkünfte für seine Tätigkeit im Regionalbeirat der RWE abgeben, weil "er nur in seiner Funktion als Bürgermeister in den Rat berufen wurde und nicht als Privatperson".

Nun erhielt Dünchheim "zwei Tage vor Weihnachten" eine Zahlungsaufforderung, wonach er 15 000 Euro aus seinen Aufsichtsratmandaten bei den städtischen Töchtern MVV und Mega und dem Regionalrat der Sparkasse der Jahre 2008 und 2009 an die Stadt abführen sollte. Dabei hatte er vorher der Stadt eine Verjährungsverzichtserklärung angeboten, weil die Rechtslage unklar sei. "Ich hätte das lieber in Ruhe erörtert, aber sie haben die harte Tour gewählt."

Um dann zu verhindern, dass der Bescheid nach Fristablauf unanfechtbar wird, reichte er Klage ein. "Das BVG-Urteil ist eine Einzelentscheidung, und der entsprechende Erlass des Innenministeriums vom 7. Juli 2011 besagt lediglich, dass Sitzungsgelder aus den RWE-Beiräten – entgegen der bisherigen Praxis – abzuführen sind", sagt Dünchheim.

Die Stadt jedoch legt diesen Erlass weiter aus: "Das Urteil ist auf alle Mandate von hauptamtlichen Bürgermeistern in Unternehmen mit kommunaler Beteiligung anzuwenden", erklärt Daniel Zimmermann. Er selbst habe im Sommer 2011 rückwirkend 9500 Euro an Sitzungsgeldern abgeführt und tue dies fortlaufend.

Tatsächlich aber wird ein entsprechender Erlass erst vorbereitet, sagt Claudia Roth, Sprecherin des Innenministeriums. "Es wird geprüft, ob das BVG-Urteil, das sich lediglich mit den Tätigkeiten in RWE-Regionalbeiräten befasst, auch für andere Aufsichtsratmandate gilt", bestätigt sie Dünchheims Sicht. Der fühlt sich durch Zimmermanns Bericht im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung in die "Wulff-Ecke gedrängt". Und beruft sich auf den Vertrauensschutz.

Quelle: RP


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