Kommentar: Ein Verbot fehlt
zuletzt aktualisiert: 04.08.2009Düsseldorf (RPO). Oft unter Einsatz ihres Lebens müssen DLRG-Retter leichtsinnige Menschen aus dem Rhein bergen. Die Gefährlichkeit des Schwimmens wird von niemandem ernstlich bestritten – warum eigentlich ist es dann nicht konsequenterweise verboten? Die Ufer des Rhein können anders als die Touristenhochburgen an der Ostsee nicht ständig überwacht werden. Dazu fehlt es den DLRG-Ortsvereinen an Personal. Auch fehlen Hinweisschilder, die aufmerksam machen. Der Gesetzgeber regiert in so viele Bereiche hinein, um den unmündigen Bürger vor sich selber zu schützen (Beispiel Anschnallpflicht). Warum lässt er ihn unbekümmert ins Wasser gehen? Das fehlende Badeverbot gaukelt eine trügerische Sicherheit vor. elm
Quelle: RP
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