Langenfeld: Gut Hecke: Es war fahrlässige Brandstiftung
zuletzt aktualisiert: 05.01.2010Düsseldorf (RPO). Die Brandermittler des Kommissariates 1 der Polizeibehörde des Kreises Mettmann sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Feuer auf Gut Hecke in der Neujahrsnacht durch fahrlässige Brandstiftung ausgelöst wurde. Mindestens ein oder mehrere Feuerwerkskörper seien auf dem Wellbitumendach des denkmalgeschützten Schuppens gelandet und haben dort den Brand ausgelöst, teilt die Polizei mit. Durch Wasserschirme war es der Feuerwehr gelungen, ein Übergreifen der Flammen auf das Hauptgebäude aus dem Jahre 1717 zu verhindern.
Zwei Feuerwehrleute waren durch Partygäste verletzt worden, die ihre Autos aus dem brennenden Stallungen retten wollten. Der Einsatz zog sich insgesamt über vier Stunden hin, weil das brennende Gebäude schwer zugänglich war. Der Gebäudeschaden wird mit rund 25000 Euro beziffert. Hinweise zu den Verursachern erbittet die Polizei unter Tel.288 - 6510.
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