Langenfeld/Monheim: Häuser: Ohne Energiepass wird’s eng
VON DIETER CLARIUS - zuletzt aktualisiert: 25.06.2007Düsseldorf (RPO). Mit gleich zwei brisanten und komplizierten Themen konfrontierte der Haus- und Grundeigentümer-Verein Langenfeld/Monheim seine Mitglieder im Rathaus der Posthorn-Gemeinde: der Energieausweis und das Wohnungseigentumsrecht. Als Referentin hatte der Verein Elisabeth Vogel, Verbandsdirektorin des Landesverbandes, gewonnen. Ihr Vortrag ließ so manchen Hausbesitzer wegen der kaum zu durchschauenden Rechtslage verzweifeln.
Vor allem der verbrauchsabhängigen Energieausweis und der bedarfsabhängige Ausweis sorgten für Irritationen. Während ersterer von jedem Installateur an Hand der rund um die Heizung ermittelten Daten ausgestellt wird, muss für den bedarfsabhängigen Energieausweis quasi das ganze Haus auf den Kopf gestellt werden. Vielerlei, zum Beispiel die Wärmedämmung, sei dabei zu beachten, aber auch die Wärmeschutzverordnung. Und das könne nur ein Experte, zum Beispiel ein Energieberater leisten, der für diese Expertise locker bis über 1000 Euro für seine Dienstleistung verlange. Dagegen sei der verbrauchsabhängige Ausweis zum Teil schon ab 35 Euro zu haben, reiche aber noch lange nicht für jedes Wohnobjekt und jeden Zweck aus.
Hubertus von Buddenbrock, Vorsitzender des örtlichen Vereins der Haus- und Grundeigentümer, prognostiziert deshalb auch einen deutlich höheren Beratungsbedarf, zumal der Energiepass gesetzlich vorgeschrieben wird. Das vorerst letzte Wort hatte der Bundesrat. Danach ist ein Energiepass für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965 erst ab 1. Juli 2008 fällig. Häuser ab 1966 benötigen den Ausweis ab 1. Januar 2009. Für gewerbliche Gebäude (Nichtwohngebäude) wird der Ausweis ab 1. Juli 2009 Pflicht. Denkmalgeschützte Häuser benötigen keinen Energiepass. Von Buddenbrock: „Künftig werden wohl nur energetisch sanierte Häuser zu verkaufen und vermieten sein.“
Buddenbrock wiedergewählt
Ein äußerst schwieriges Thema ist auch das ab 1. Juli gravierend geänderte Wohnungseigentumsrecht. Referentin Elisabeth Vogel: „Auf der einen Seite muss sich die Mietergemeinschaft nicht mehr von einigen Querulanten drangsalieren lassen, die durch ihre Einsprüche Beschlüsse der Gemeinschaft lahm legen. Auf der anderen Seite sind viele neue Vorschriften hinzu gekommen. Und die kann auch wieder nur ein Fachmann lösen. Im weiteren Verlauf Versammlung stellte eine Firma ein Computerprogramm zur Berechnung der Wohnnebenkosten vor. Hubertus von Buddenbrock ist seit 1997 in der Beratung der Mitglieder tätig. Der Verein wählte ihn erneut einstimmig zum Vorsitzenden.
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