Langenfeld Hinterbliebene will gegen Kirche klagen

Langenfeld · Eine Immigratherin möchte das Grab ihrer Eltern komplett mit Kies gestalten. Die Evangelische Gemeinde lehnt dies ab.

 Waltraud Bürger (Name geändert) möchte auf dem Grab ihrer Eltern ein Bild mit Kies "malen" lassen. Als Motiv wünscht sie sich – mit gedeckten Farben – ein Meer mit Sonnenuntergang. Technisch hat die Kirchengemeinde keine Einwände, aber optisch: Ihr geht es um den "Gesamteindruck" des Friedhofs an der Hardt.

Waltraud Bürger (Name geändert) möchte auf dem Grab ihrer Eltern ein Bild mit Kies "malen" lassen. Als Motiv wünscht sie sich – mit gedeckten Farben – ein Meer mit Sonnenuntergang. Technisch hat die Kirchengemeinde keine Einwände, aber optisch: Ihr geht es um den "Gesamteindruck" des Friedhofs an der Hardt.

Foto: Matzerath

Eine Immigratherin möchte das Grab ihrer Eltern komplett mit Kies gestalten. Die Evangelische Gemeinde lehnt dies ab.

Waltraud Bürger (63, Name geändert) meint es ernst mit ihrem Wunsch, das Grab ihrer Eltern und Großeltern auf dem Evangelischen Friedhof hinter der Erlöserkirche mit Zierkies zu gestalten. Sonst hätte sie nicht schon 700 Euro ausgegeben für den aus hellgrauem Splitt gelegten "Fluss des Lebens", der das Grab bereits jetzt schmückt, in der Mitte zwischen Beetbepflanzung. "Leider ist es nicht so schön geblieben wie zu Anfang. Vielleicht haben Tiere in der Erde gewühlt. Deshalb möchte ich das ganze Grab mit solch einem Zierkiesbild belegen." Doch die Evangelische Kirchengemeinde lehnt dies mit Verweis auf die Friedhofsordnung ab. Nun droht der seit Monaten in Schriftwechseln und Gesprächen geführte Streit vor dem Kadi zu landen: Waltraud Bürger hat nach eigenen Worten fest vor, gegen die Ablehnung ihres Antrags zu klagen.

Pfarrerin Annegret Duffe als Vorsitzende des Gemeinde-Presbyteriums zitiert Paragraf 17 Absatz 11 Satz 2 der Friedhofsordnung: "Kies darf nur auf einem Drittel der Grabfläche und ohne abdichtende Unterlage verwendet werden." Grund sei der "parkähnliche Gesamteindruck" des Friedhofs. Überwiegend mit Steinen gestaltete Gräber würden diesen Gesamteindruck beeinträchtigen. Selbst wenn man diese Begründung für nicht stichhaltig halte, so müsse man doch einräumen: "Die Aussage der Satzung ist eindeutig, und diese Satzung gilt." Sie diene einem auskömmlichen Miteinander aller Friedhofsnutzer, meint Duffe: "Wir wollen die Menschen nicht drangsalieren, aber auch die Nachbargrabnutzer sollen zufrieden sein. Deshalb die Regeln."

Dann müssten sie aber auch für alle gelten, seufzt Waltraud Bürger vor ihrem Familiengrab und schaut sich um: Links hinter ihr ein von Disteln überwuchertes Grab, in derselben Reihe eines mit hellen Hobelspänen abgedecktes, rechts hinter ihr noch mal Verwahrlosung. Und gleich links neben ihrem Familiengrab ist ein verwitterter Grabstein vor lauter Unkraut kaum noch zu erkennen. Eine Birke, die aus dem Gestrüpp herauswächst, ist bereits gut zwei Meter hoch und ragt mit ihrem Geäst in den Grabraum von Familie Bürger hinüber.

"Dass unser Grab mal so unwürdig aussieht, genau das möchte ich vermeiden, auch deshalb der Zierkies", sagt die 63-Jährige. Vor 33 Jahren wurden hier ihre Großeltern erdbestattet, vor 16 Jahren kam die Urne ihres Vaters, vor zwei Jahren die ihrer Mutter hinzu. "Ich bin arthrosekrank und tue mich jetzt schon mit der Grabpflege schwer. Wie soll das nur werden, wenn ich mal richtig alt werde", fragt sie traurig. Der Streit mit der Kirchengemeinde, die Enttäuschung, dass in Auftrag gegebene Entwürfe wiederholt abgelehnt wurden, hätten an ihr genagt, ihr den Ort des Gedenkens an ihre Eltern bereits ein gut Stück verleidet, klagt die Immigratherin, die zwar getauft ist, aber vor vielen Jahren aus der Kirche austrat.

In dem Paragrafen, der ihr die Grabgestaltung mit Zierkies verwehrt, sieht sie einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: "Der Grundrechtseingriff, der durch Gestaltungsvorschriften grundsätzlich verursacht wird, darf nicht außer Verhältnis zu Gewicht und Bedeutung des verfolgten, legitimen Zwecks stehen", widerspricht sie mit anwaltlicher Hilfe dem Parkcharakter-Argument in einem Schreiben an die Gemeinde.

Die könnte die Satzung ja ändern, oder? Dazu will sich Pfarrerin Duffe mit Verweis auf den Rechtsstreit offiziell nicht äußern. Sie verhehlt aber nicht, dass sich auch die Kirche mit Fragen befasst, die der Wandel der Bestattungskultur an sie stellt, weg von der klassischen Vorstellung von Pietät, hin zu mehr individuellem Geschmack: Wie bringt man die Wünsche einzelner mit der Mehrheitsauffassung von Friedhof in Einklang – und umgekehrt?

(RP)
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