Langenfeld/Monheim: Jetzt umtauschen!
zuletzt aktualisiert: 28.12.2006Düsseldorf (RPO). „Umtausch bis 31. Dezember“, lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW, wenn das Weihnachtsgeschenk 2006 kein Volltreffer war. Denn ansonsten riskiert man laut Christiane Lersch von der Langenfelder Beratungsstelle, dass der Händler nach dem 1. Januar 2007 bei der Umtauschware auch den Ausgleich für den neuen Mehrwertsteuersatz verlangt. Die drei Prozentpunkte mehr vom Nettopreis kann der Händler laut Lersch indes nur einfordern, wenn er den Kunden schon beim Kauf auf diese Spielregel beim Umtausch gegen gleiche Ware in 2007 hingewiesen hat. Doch wer sich zur lästigen Warenrückgabe nicht auch noch Ärger in Sachen Mehrwertsteuer bescheren will, sollte misslungene Weihnachtsgaben auch bis zum Jahresende umgetauscht haben. Übrigens: Trifft das Geschenk nicht den Geschmack oder lag es zweimal unterm Weihnachtsbaum, haben Käufer nicht automatisch ein Umtauschrecht. Sie sind auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
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